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Widerspruch - nicht per e-Mail zulässig

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  #1  
Alt 26.02.2008, 13:52
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Standard Widerspruch - nicht per e-Mail zulässig

Widerspruchsstelle der ARGE Kreis Heinsberg


Sehr geehrte Frau SCHULZE,

wohl wissend das es nicht in Ihren Händen liegt Dinge zu ändern, darf ich Ihnen aber trotzdem mitteilen, das Ihr Antwortschreiben vom 22.02.2008 auf meinen Widerspruch vom 14.02.2008 Anlass ist dies einmal unsere Volksvertretern in Berlin und anderen Orts zu fragen, ob so die Reformen aussehen die man umzusetzen gedenkt.

Vor allem den ALG II Beziehern gegenüber wird oft genug erklärt das man mit der Zeit gehen muss, da wird älteren Mitbürgern quasi aufgezwungen sich mit dem Medium PC auseinander zu setzen obwohl diese dies überhaupt nicht wünschen und in einer gleichwertigen Arbeit auch am Arbeitsplatz nicht benötigen.

Wenn dann aber Menschen wie ich, ebenfalls ALG II Bezieher, ein solches Medium beherrschen und den Datenaustausch mit der Verwaltung per Internet erledigen, dann geht dies selbstverständlich nur bei vorbereitenden Dingen wie einer Kfz-Zulassung oder einer stinknormalen Korrespondenz. Ein Widerspruch ist lt. Ihrem Schreiben dann allerdings aufgrund von Paragraphen und Gesetzen nicht zulässig, obwohl doch im Grunde möglich.

Man fragt sich als Normalsterblicher was denn bitte schön der Grund dafür sein sollte das ein nachgewiesen sicherer Weg von Datenübermittlung nicht gewünscht ist!

Als ALG II Empfänger besitzen etliche Mitmenschen keinen eigenen PC oder eine
Schreibmaschine, somit kommt oft genug das Mittel der kaligraphischen Übermittlung zum
Tragen und wie unterschiedlich diese sein kann und in einigen Fällen sicherlich auch schwer
zu bearbeiten, ist doch kein Geheimnis.

Versucht der Staat da etwa in Kenntnis der nicht vorhandenen Mittel bei diesem
Personenkreis die möglichen und sicherlich auch berechtigten Ein -und Widersprüche
einzudämmen, wohl wissend, dass dem einen oder anderen es peinlich sein könnte wenn sein
Gegenüber diese Schwierigkeiten erkennen würde?

Ich finde es absolut nicht Zeitgemäß und vor allem den Reformen nicht gerecht werdend
wenn sich unsere Verwaltungsbediensteten auf sicherlich bewerte aber damit auch
altmodische Praktiken berufen.

Selbst bei Gerichten hat das Mittel der „E-Mail“ den Status von „Sicherheit“!

Mein erster Gedanke war der, ob es der Verwaltung tatsächlich unmöglich ist auf den Button „Drucken“ zu drücken, damit der Vorgang in schriftlicher Form vorliegt!


Ich denke, Sie wissen was ich damit meine, es ist wohl mehr eine Frage des „wollens“ als des „nicht zulässig seins“!

Darüber hinaus sehe ich ja was die Reformen bewirken, welche Effizienz oftmals zu Fragen
beim Betrachter führt.



Sinnvoll ist ja auch Daten zur Dokumentationszwecken auszudrucken, aber warum kann dies
nicht über Scanner und Drucker am Arbeitsplatz geschehen, warum müssen alle
Verwaltungsangestellten zu einem Hightech-Kopierer eine „ Hausbesichtigung“ durchführen?

Sicher doch nicht um der Fitness willen, oder?! Kosten können es jedenfalls nicht sein den ein Scanner und Drucker am Arbeitsplatz ist alle mal effizienter wie ein High Tech Kopierer der ausfällt.

Selbstverständlich habe ich den Widerspruch wunschgemäß in schriftlicher Form für die ARGE nochmals gefertigt.

Ich Verbleibe mit dem Hinweis das die Reformen nicht nur für die Bezieher von Leistungen angedacht sind,


mit freundlichem Gruß
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