Wohngeld bei ALG I

  • Hallo,
    ich beziehe zur Zeit ALG I und habe zum ersten Mal Wohngeld beantragt. Ich bekomme 650,- Euro monatlich von der Agentur für Arbeit, zusätzliche Einnahmen gibt es nicht. Ich wohne mit einer Mitbewohnerin seit etwas mehr als einem Jahr in einer WG. Insofern wird natürlich alles durch zwei geteilt, also Strom, Gas, Miete etc. Gewirtschaftet wird ansonsten getrennt. Wir haben gemeinsam einen Vertrag zur Untermiete unterschrieben, bei der die Hauptmieter und die Hauseigentümerin, also die Vermieterin selbst, unterzeichnet haben.


    Ich habe einen Wohngeldantrag ausgefüllt, alle Unterlagen wurden ordnungsgemäß eingereicht.


    Ich bekam einen Bescheid mit einer Ablehnung, weil die Miete falsch berechnet wurde (war mein Fehler, ich hatte Strom und Gas bei den Betriebskosten angegeben - also 611 Euro Einkommen und 150 Euro Miete) und mein anteiliger Wohnraum vom Amt falsch berechnet worden war (15qm statt 30qm). Ich ging in Widerspruch und habe die Rechnungen korrigiert und verständlich aufgeschlüsselt (richtig wäre 650 Euro von der Agentur für Arbeit und 198 Euro Miete). Das ergäbe ein kleines Wohngeld, aber immerhin.


    Die Antwort ging nicht auf diesen Sachverhalt ein, sondern konterte folgendermaßen:


    "Ihr Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid vom 19.02. ist am 04.03. eingegangen.
    Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach §5 Absazu 2 Wohngeldgesetz (WoGG) trifft nach meinen Ermittlungen in Ihrem Fall zu.
    Sie bewohnen bereits länger als ein Jahr gemeinsam mit Frau W. diese Wohnung und ein gemeinschaftliches Wirtschaften kann durch die hälftige Teilung aller Kosten (Miete/Strom/Gas/Internet/GEZ) festgestellt werden.


    Auch wurde der Untermietvertrag gemeinsam geschlossen, somit besteht eine gegenseitige gesamtschuldnerische Haftung über den zu entrichtenden Mietzins."


    Jetzt soll ich die Einkommensverhältnisse meiner Mitbewohnerin offenlegen, also sie muss Unterlagen darüber einreichen und die Wohngeldstellt will außerdem einen Grundriss der Wohnung.
    Meine Mitbewohnerin, die ihrerseits Künstlerin ist und von wenig lebt, wäre dazu bereit, aber eigentlich will ich sie da raus halten, weil wir kein Paar sind und sie vor einiger Zeit selbst einen sehr nervenaufreibenden Kontakt mit diesem Amt hatte (weshalb sie für sich kein Wohngeld mehr beantragt).


    Meine Frage ist, ob die Argumentation bezüglich des gemeinschaftlichen Wirtschaftens durch Teilung der Kosten (Miete/Strom/Gas/Internet/GEZ) und die gegenseitige, gesamtschuldnerische Haftung durch das Unterschreiben eines gemeinsamen (Unter)Mietvertrages korrekt ist? Für mich hört sich das in Zeiten, wo WG´s eigentlich zur gesellschaftlichen Normalität gehören, eher an wie eine Gängelei. Wie gehe ich nach diesem Bescheid weiter vor?


    Ich würde mich sehr über ein paar gute Anregungen freuen!
    Vielen Dank und Grüße!

  • Danke für den Hinweis. Es handelt sich in meinem Fall bei meiner Mitbewohnerin um "einen Mitmieter einer Wohngemeinschaft (WG)". Aber ich weiss trotzdem nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meiner Anfrage etwas konkreter behilflich sein könnte.
    Danke und Grüße

  • Ihr zählt für das Wohngeldamt als Zweipersonenhaushalt. So, wie du rechnest, klappt das nur für Haushalte, bei denen Personen da sind, für die dem Grunde nach kein Anspruch auf Wohngeld besteht (z.B. der andere Part bezieht ALG II). Aber selbst da wäret ihr nach einem Jahr Zusammenlebens als Pärchen betrachtet worden (also Bedarfsgemeinschaft).


    Zitat

    Für Haushaltsmitglieder, die nach den §§ 7 und 8 WoGG vom Anspruch ausgeschlossen sind (z.B. wegen Bezuges von Hartz IV oder Sozialgeld, Übergangsgeld, Grundsicherung etc.), entsteht kein Anspruch auf Wohngeld, sie bleiben bei der Berechnung der Höhe also unberücksichtigt. Allerdings wird hier die Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder bei der Höhe der Miete oder Belastung sowie beim Höchstbetrag für Miete und Belastung anteilsmäßig heraus gerechnet.


    Quelle: http://www.wohngeld.org/haushaltsmitglieder.html


    Das ist bei euch nicht der Fall. ERGO, ihr werdet zusammenveranlagt auf die Gesamtmiete. Ob du nun willst oder nicht: Für das Amt seid ihr ein Paar. Und entsprechend sind die Anträge einzureichen, die Einkommen und Ausgaben nachzuweisen.


    Naja, und wegen des nervigen Amtes: Es langt ja zu, wenn du die Verhandlungen mit dem Amt führst. Deine Freundin muß nicht zwingend auf das Amt.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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