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#1
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Hallöchen,
ich habe mal eine Frage. Wir waren insgesamt 3 Personen , wovan 2 Personen eine BG bilden und die 3 Person nicht zur BG gehörte , allerdings mit bei uns im Haus gewohnt hat und bei der Miete angerechnet wurde. Nun ist dies Person heute leider verstorben. Weiss jemand was wir nun von der Arge bekommen müssten und wie lange die die kompl. Miete übernehmen müssen ? Die Miete b.z.w. Grösse der Wohnung wird nun für 2 personen zu gross b.z.w. zu teuer sein. Ich habe es der Arge sofort gemeldet und mit der bitte die Kosten für Unterkunft komplett zu übernehmen. Nun habe ich den neuen bescheid bekommen und leider ist dort nicht die kompl. Miete übernommen worden, sondern von einer gesamt Miete in Höhe von 740,00 Euro nur 231,78 pro Person der BG also 463,56 Euro. Was nun ???? |
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#2
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Hallo Supernette,
erstmal Beileid zum Todesfall. Ich verstehe dich nicht ganz. Wie kannst du der ARGE mitteilen dass Ihr nur noch zu zweit in der Wohnung seit und du schon einen Bescheid hast, wenn der Todesfall erst heute war. Gruß Klaus |
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#3
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u. Umständen bietet sich hier an, einen Beratungshilfeschein zu beantragen und einen Anwalt zu befragen.
Denn viele Fragen sind hier zu beachten. Zunächst müssen die Erben die Kosten für den Mietanteil übernehmen, soweit ein Mietvertrag für die verstorbene Person besteht. Wer Erbe ist, ist ungeklärt. Wenn der Mietvertrag dann von den Erben gekündigt wird, kommen die nächsten Fragen mit der Arge, nämlich wie groß und teuer die Wohnung ist usw. Ohne eine ausführliche Sachverhaltsaufklärung ist hier kaum eine Antwort möglich |
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#4
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Nein, der Todesfall ist nicht heute eingetreten. sondern nachdem todesfall habe ichdies sofort dem amt mitgeteilt. ob es erben gibt wissenwir nicht . von der verstorben person gibt es wohl kinder aber wer,wo und wieviel wissen wir nicht, da wir oder die verstorbene person damit nicht in kontakt standen.
muss denn die arge nun nicht erstmal (1/2 jahr) die kompl. kosten der wohnung übernehmen ??? |
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#5
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Hallo Supernette,
theoretisch müsste die ARGE euch nun 6 Monate Zeit geben um euch eine angemessene Wohnung zu suchen. Die Frage stellt sich nur wie lange darf der Verstorbene mit angerechnet werden ( siehe Advokat). Den Betrag den euch die ARGE berechnet hat ist in etwa ein Drittel der gesamten KDU, wenn man das Warmwasser abzieht. So dass Sie vermutlich den Verstorbenen noch angerecht hat. Wie groß und teuer die Wohnung sein darf, muss euch die zuständige ARGE sagen, ist von der Region abhängig in der man wohnt. Frage einfach mal beim Sachbearbeiter nach, wie er auf den Betrag kommt. Siehe § 22 SGB: http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...uch/sgb_ii.htm Gruß Klaus |
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#6
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seid dem 01.08.08 wohnen wir in dem haus . am 12.12.08 ist die person verstorben und bis dagin gehörte die person zu einer hg. ab dem 01.01.09 müssten also nur noch 2 leute (bg) für die kompl. miete aufkommen. nun ist aber von der arge nur der o.g. betrag überwiesen worden. die verstorbene person hat den mietvertrag mit unterschrieben.
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#7
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nein, denn ihr schuldet dem mieter ja nicht den mietanteil der verstorbenen person
es ist überhaupt keine änderung eingetreten, es sei denn ihr wollt jetzt auch das/die zimmer der verstorbenen nutzen dann aber bedarf es eine änderung des mietvertrages aber ich rate mal, dass der sachverhalt noch mehr aufgeklärt werden muss |
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#8
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@advokat
verstehe ich nicht ganz. es geht hier um ein ganzen 1 fam. haus was wir gemietet haben. da wird das zimmer des verstorbenen doch automatisch leer stehen oder von uns mit genutzt werden. wir müssen nun den 1/3 der miete die der verstorbene gezahlt hat alleine weiter bezahlen. meine fragen eigentlich nur gewesen ob das amt für max. 6 monate die kompl. übernehmen muss ???? |
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#9
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an wen hat denn die verstorbene miete gezahlt, an euch?
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#10
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er hat es uns gegeben und wir haben dann die kompl. miete an den vermieter weiter gegeben.
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