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19,Schwanger....33qm Wohnung....was nun?

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  #1  
Alt 27.11.2007, 19:33
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Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 32
Standard 19,Schwanger....33qm Wohnung....was nun?


Hallo an alle....
Habe mal ein paar Fragen...aber erstmal zu meiner Situation selbst....
Bin 19, Schülerin und bin vor einem Jahr bei meiner Mutter aufgrund schwerwiegender sozialer Gründe ausgezogen...das hat dann auch alles mit der Bewilligung der Anträge für die Wohnung und meinen Lebensunterhalt geklappt....
Bin mittlerweile seit 9 Monaten mit meinem Freund zusammen und bin seit 10 Wochen schwanger...das war nicht gewollt, jedoch ist das ein Leben was ich nicht vernichten will...und nun weiter....mein Freund macht eine Ausbildung und wohnt noch bei seinen Eltern...jetzt mit der Schwangerschaft wissen wir nicht, wie das geregelt wird, wenn ich ihn als Vater angebe....wieviel muss er jetzt zahlen bzw. nach seiner Ausbildung???
Wäre es besser ihn nicht anzugeben?Kann man ihn später noch nachtragen lassen in der Geburtsurkunde?Wenn er zu mir zieht, wird er dann automatisch als Vater des Kindes angegeben?

Naja....und dann noch weiter....
Wohne zur Zeit in einer 33qm 1Zimmer Wohnung....Es ist also nicht genügend Platz für mich und ein Kind....also ist die Wohnungsgröße nicht mehr angemessen ab dem Zeitpunkt, wo ich das Kind bekommen werde...oder?Ich habe auf dieser Seite den Eintrag nicht verstanden, das man mit zwei Personen 60qm haben darf jedoch nicht bei einem Säugling....Wie ist das zu verstehen?Muss ich in der 33qm Wohnung mit Kind wohnen bleiben?

So...
das wars erstmal....ich hoffe ihr könnt mir wenigstens die eine oder andere Frage beantworten...
Liebe Grüße.....








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  #2  
Alt 27.11.2007, 19:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

erst einmal solltet ihr den Vater den Kindes bereits bei der Beantragung der Geburtsurkunde angeben, damit auch alles bereits von Anfang an seine Richtigkeit hat.
Das heißt seine Lebenserhaltungskosten haben erst einmal Vorrang.
Unterhaltszahlungen wird er erst leisten müssen, wenn er dies finanziell auch wirklich kann und sich unter diesen Umständen aus der Unterhaltsverpflichtung zu mogeln, in dem man den Vater nicht angibt, halte ich für moralisch sehr bedenklich.
Wenn der Vater zu dir zieht, wird er nicht direkt als Vater des Kindes angesehen, aber ihr bildet trotzdem eine BG.
Du wirst UVG beantragen müssen, dies sind glaube ich 112€ im Monat.
Dies wird für 72Monate gezahlt, der Vater wird diesen Betrag an das Jugendamt zurückzahlen müssen.

Die Arge sieht es als durchaus zumutbar, wenn eine Mutter mit einem Säugling in einer wesentlich kleineren Wohnung vorerst verbleibt, da das Kind noch kein eigenes Zimmer benötige.
Ich würde dir aber trotzdem raten, bereits nach der 14. Schwangerschaftswoche einen Antrag auf Umzug zu stellen.
Oftmals wird dem aber erst nach Geburt des Kindes stattgegeben.
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