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80q zu gross für 1 Person??...

 
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  #1  
Alt 12.12.2006, 14:33
Mariee Mariee ist offline
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Registriert seit: 12.12.2006
Beiträge: 1
Unglücklich 80q zu gross für 1 Person??...

hallo..mein ex freund ist ausgezogen und ich möchte unbedingt hier bleiben. die wohnung ist aber 80q und kostet nur 434 ?.ich habe gehört dass nicht mehr auf fläche sondern summe geachtet wird. stimmt das?meine fragen:
1. können die mich rausschmeissen?
2. ich habe nächstet jahr einen festen job ca im märz.wenn ich dann zuviel geld verdiene können die mich dann auch rausschmeissen ? weil die wohnung mit wohnberechtigungsschein ist.
3. mir hat man gesagt dass die vom amt 410? zahlen und den rest also 25? muss ich dann aus eigener tasche zahlen..dann wäre alles in ordung..stimmt es? ich hoffe ihr könnt mie helfen .ich möchte nämlich auf keinen fall hier rauss und wenn ich die miete selbst komplett zahlen müsste---können die mich dann zwangsrauschmeissen?
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  #2  
Alt 12.12.2006, 14:49
Kätzchen35 Kätzchen35 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 537
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Hallo Mariee,

ausgehend von den m², sind 80 m² füreine Person zu groß, das ist richtig. Für mich kaum nachvollziehbar, das die Miete dann hier auch angemessen ist für eine Person. Wo wohnst du denn?
Das Amt muss dich ersteinmal SCHRIFTLICH dazu Auffordern die Kosten zu senken (denkbar durch z.b. Untervermietung, Umzug ect.) Ebenfalls hast du mindestens 6 Monate Zeit die Kosten zu senken. In dieser Zeit muss das Amt weiterhin die vollen Kosten (unangemessenen) übernehmen. Solltest du innerhalb der 6 Monatsfrist deine Kosten nicht senken können, wird das Amt nur noch die angemessen Kosten übernehmen und du müsstest dan den Rest aus deinem Regelsatz begleichen.

Liebe Grüße
Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
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  #3  
Alt 14.12.2006, 14:45
Sweety Sweety ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2006
Ort: M-V
Beiträge: 2
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Hallo Mariee,

die ARGE bewertet generell nicht nur die Wohnungsgröße,sondern auch den Preis pro m².

Wenn dein Mietpreis insgesamt günstiger als der Ortsschnitt liegt, kann die Wohnung auch größer sein.

Soviel man mir hier auf dem Amt gesagt hat, berechnet das Amt die für deine Wohnung zahlbare Miete laut örtlicher Miettabelle und teilt dir mit, das Sie eine Summe X für die Miete bezahlen (das was einem als Alleinstehender als Mietzuschauss maximal zusteht) und den Rest müsstest du selber tragen dann! genauso ist das mit dem Mietnebenkosten:-)

Das Amt wird nicht etliches für einem Umzug ausgeben,wenn Du ab März eh wieder arbeiten gehen wirst!da stehen ja die Kosten und der Nutzen für die ARGE in keinem Verhältnis...

Viele Grüße
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