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Ab April Hartz 4 - wie ist es mit einer Wohnung?

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  #1  
Alt 10.02.2008, 12:11
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Standard Ab April Hartz 4 - wie ist es mit einer Wohnung?

Hallo,

tolles Forum hier, ich habe schon viel gelesen und gelernt. Klasse.

Nun habe ich aber noch Fragen die ich nicht gefunden habe oder die bisher noch nicht gefragt wurden:

Ich bekomme bis Ende März ALG I. Ab dann ALG II. Nun soll ich aus der Wohnung raus die ich zusammen mit meiner Freundin bewohne. Ich habe schon eine neue Wohnung in Aussicht. 40 qm für 300,- Euro warm. Das ist also in Ordnung, denke ich.
Nun meine Fragen:
1.) Wie ist es aber wenn ich die Wohnung just zu dem Zeitpunkt anmiete zu dem ich Hartz 4 bekomme. Kann mir daraus ein Nachteil entstehen?
2.) Ich habe natürlich keinerlei Einrichtung für die Wohnung. Was kann ich beantragen?
3.) Wie ist es mit den Stromkosten? Muss ich die bezahlen oder kann ich die Übernahme auch beantragen?

Vielen Dank schon mal für Antworten.

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 10.02.2008, 13:55
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Beiträge: 1.307
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Du kannst eine Wohnung ohne Zustimmung der Arge anmieten, so lange du keine ALG2 Leistungen bekommst.
Liegt die Wohnung aber deutlich über der höchst KDU würde das nach spätestens 6 Monaten wieder ein Umzug anstehen. Bei der Wohnung die du ins Auge gefasst hast (2 Personen) wird die Höchst KDU aber wahrscheinlich nicht überschritten sein.
Wenn du nun just zu dem Zeitpunkt umziehst, zu dem du ALG2 bekommst, bedeutet das nicht unbedingt ein Vorteil für dich.

Natürlich hast du keine Einrichtung...die Sachen aus der alten Wohnung kannst du natürlich nicht mitnehmen...die Arge wird dir wohl kaum abnehmen das du und deine Freundin in einer leeren Wohnung auf dem Boden gehaust habt.

Die Stromkosten sind im Regelsatz Satz enthalten und müssen selbst gezahlt werden.

Geändert von Salle (10.02.2008 um 18:23 Uhr)
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  #3  
Alt 10.02.2008, 14:22
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Die Stromkosten können nicht nach § 22 SGB II als Kosten der Unterkunft geltend gemacht werden, sie müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Michi: Bist du schon 25? Wenn nein, wie lange wohnst du schon nicht mehr bei den Eltern?

Geändert von nataly (10.02.2008 um 14:24 Uhr)
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  #4  
Alt 10.02.2008, 21:03
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Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 5
Standard Danke erst mal...

Hallo Salle, hallo Nataly,

ja, ich bin schon über 25. Strom selber zahlen, alles klar.

Wieso bedeutet es keinen Vorteil wenn ich gerade dann umziehe? Ist es ein Nachteil?
Ich bekomme ab 27. 3. ALG II und habe die Wohnung zum 1.3.

Die Sachen aus der alten Wohnung behält meine Freundin die auch dort wohnen bleibt. Ich ziehe alleine aus. Deshalb habe ich auch nur meine persönlichen Dinge. Tut mir leid wenn das nicht klar wurde.

Vielleicht meldet Ihr Euch nochmal zu meiner Frage wegen dem Zeitpunkt des Umzuges und was ich an Einrichtung beantragen kann.

Danke erst mal an Euch beide für die schnellen Antworten.

Liebe Grüße
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  #5  
Alt 11.02.2008, 10:12
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Hallo,

es ist kein Nachteil aber auch nicht unbedingt ein Vorteil.
Da ihr eine gemeinsame Wohnung bewohnt habt, geht die Arge in der Regel bei einer Trennung von einer Splittung des Hausrates aus, weil es sehr unwahrscheinlich ist das dir aus der gemeinsamen Zeit mal nicht mal eine Tasse gehören soll.
Du kannst natürlich nicht einfach großzügig auf sämtliche Einrichtungsgegenstände der alten Wohnung verzichten.

Du kannst natürlich einen Antrag stellen, aber ich wage zu bezweifeln das dir eine Komplettausstattung zugesprochen wird, sondern einzelne Einrichtungsgegenstände
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  #6  
Alt 11.02.2008, 21:58
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Beiträge: 5
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Hallo Salle,

danke !
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  #7  
Alt 12.02.2008, 13:53
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Beiträge: 2.098
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Hallo Salle, nataly und Michi!

Kurzer Einwand! Michi schreibt das er zum 27.03. ALG II bezieht, mir sagt das, das er einen Antrag gestellt hat und das bedeutet für mich das er bei der ARGE nachfragen muss mit Mietangebot und so ?

Seht Ihr das nicht so?

Also ich bin skeptisch in der Sache hinsichtlich Anmietung vor ALG II Bezug, immerhin sind die Umstände bekannt und daraus resultieren aufgrund der Bestimmungen sicherlich auch entsprechende Bestimmungen die erfüllt sein müssen, etwa Meldepflicht, Mitwirkungspflicht und das mit Datum des Bescheides und nicht des Inkrafttreten des Leistungsbezuges.

Aber wie gesagt, wissen tue ich's auch nicht - aber Vorsicht scheint mir schon gebotenoder wie seht Ihr das?

Gruß
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  #8  
Alt 14.02.2008, 22:51
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Beiträge: 5
Standard Klarstellung

Hallo Horst, Salle und Nataly,

ich probiers nun mal klar zu stellen, ich hab nochmal genau geschaut:

Ich habe gestern (13.02.) den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben. Diese werde ich ab dem 01.03. bewohnen. ALG 1 bekomme ich bis einschl. 26.04.2008. Danach, wenn ich vorher keine Arbeit finde, wohl ALG 2. Beantragt habe ich noch nichts.
Die Wohnung hat 35 qm, kostet 230,- € Miete und 70,- € Nebenkosten und ich werde sie alleine bewohnen.

Ich hoffe, dass mir die ARGE hier nicht irgendwie kommen kann da ich die Wohnung ja schon vor der Beantragung habe. Oder seht Ihr das anders? Bitte meldet Euch noch mal.

Danke erstmal, liebe Grüße
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  #9  
Alt 15.02.2008, 09:48
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Beiträge: 1.174
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Ich sehe kein Problem. Die Wohnung entspricht nach Größe und Mietkosten den Arge-Kriterien. Das einzige denkbare Problem, das Salle auch angesprochen hat, ist das mit dem Hausrat, falls du da was beantragen willst. Möglicherweise bist du aber seinerzeit in die Wohnung deiner Freundin eingezogen und der Hausrat gehört ihr? Bleibt die Freundin in der alten Wohnung?
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  #10  
Alt 15.02.2008, 20:58
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Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 5
Standard Vielen Dank

Hallo Nataly,

das hört sich doch mal gut an, danke, vielen Dank, echt lieb dass ihr alle Euch so um die "Neuen" kümmert.

Meine Freundin bleibt in der alten Wohnung, den Hausrat übernimmt sie denn der war auch von ihr. Sie gibt mir aber etwas ab. Beantragen werde ich wohl eine Waschmaschine und ein Bett. Mehr nicht, denke ich.

Liebe Grüße, die nächsten Fragen kommen bestimmt...
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