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Ab wann darf man in der Schwangerschft....

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  #1  
Alt 14.12.2007, 19:50
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Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 32
Standard Ab wann darf man in der Schwangerschft....

Hallo......

Ab wann darf man in der Schwangerschaft umziehen? Ist das irgendwie gesetzlich geregelt oder ist das von stadt zu stadt anders?

Wenn man erst nach der Geburt umziehen darf ist dies ja ziemlich schwierig....man muss ja schließlich vorher die erstausstattung besorgen....und dafür ist ne 33qm 1 zimmerwohnung einfach zu klein....

Und....
Hab ne Wohnung gefunden....51,33qm 2 Zimmer für nur 317 Euro warm.....dies wäre noch in dem Betrag der für eine Person hier vor ort gezahlt wird....allerdings ist dies über 45qm....können die von der arge was dagegen haben?

Liebe Grüße....
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  #2  
Alt 14.12.2007, 21:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Einfach mal bei der Arge nachfragen.
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  #3  
Alt 14.12.2007, 22:34
Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 32
Standard

So eine Antwort wollte ich eigentlich nicht haben...

....viel hilfreicher wären Antworten die einem weiterhelfen....
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  #4  
Alt 14.12.2007, 22:42
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Registriert seit: 14.12.2007
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Beiträge: 38
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Du hast eine PN
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Torsten - errare humanum est -
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  #5  
Alt 16.12.2007, 11:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

leider kann dir auf diese Frage niemand eine klare Antwort geben! Aus dem einfachen Grund, das es keine klare Antwort auf deine Frage gibt.
Wie du bereits selbst angedeutet hast, wird ein Umzug wegen Schwwangershaft in manchen Städten erst nach der Geburt des Kindes stattgegeben...in anderen bereits in der Schwangerschaft.
Also nachfragen!
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  #6  
Alt 17.12.2007, 11:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
Standard

Hallo!

Fragen kostet nichts und bekanntlich musst Du Dir als Leistungsbezieher ohnehin zuvor die Genehmigung Deines Fallmanagers einholen.
Erkläre im einfach das mit fortschreitender Schwangerschaft die körperliche Belastung eines Umzuges für Dich erheblich schwieriger zu bewältigen sein wird und das Du in Deiner gegenwärtigen Situation noch einen Großteil eigenständig bewältigen könntest.
Ich denke das so mancher Fallmanager dafür Verständnis aufbringen wird und Du bereist jetzt die neue Wohnung anmieten darfst.

Es gäbe nur ein Argument was dagegen spricht, nur das will man nicht hoffen. Du solltest allerdings hinsichtlich einer solchen möglichen Argumentation Deines Fallmanager auf eine positive Lebenseinstellung verweisen. Und weil das so ist unterbreite ihm gleich die günstige neue Wohnung!

Gruß
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