Ab wann "unzureichender Deckung des Unterkunftsbedarfs"

  • Hallo!


    Derzeitige Wohnsituation: 3 Kinder, 1 Erw., 3 RaumWohnung, 58m²


    Ich habe das Amt um eine Zustimmung eines Umzuges gebeten. Abgelehnt. Ich habe keinen Grund für einen Umzug. Wohnungsangebot hatte ich mit beigelegt. Wohnung war nach Aussage des Amtes angemessen und komplett im Rahmen. Aber leider auch 100 Euro teurer als die 3RaumWohnung jetzt. Aber für mich persönlich logisch da ja 1 Raum und knapp 12m² dazu kommen. :o


    Da mir der Umzug nun schon 2 mal abgelehnt wurde, würde ich gerne einmal wissen ab wann unzureichender Deckung des Unterkunftsbedarf besteht. Das ist laut Beschluss des Landkreises ein Grund umzuziehen. Ich finde 1 Wohnung mit 1 Kinderzimmer für 3 Kinder (davon 1 schulpflichtig und ab nächstem Jahr 2 Schulkinder) doch recht arg klein. Ich wollte eigentlich warten mit umziehen bis ich es mir selber leisten kann. Aber wie ihr alle sicher wisst ist es nicht so einfach Arbeit zu finden. Vor allem nicht wenn man AE ist. :rolleyes:


    Ich verstehe auch das das Jobcenter sparen muss. Kein Problem. Aber warum dürfen zB Eltern die 2 Kinder haben in eine 4RaumWohnung ziehen und ich als AE mit 3 Kindern muss in meiner 3RaumWohnung bleiben? :confused: Gibt es da unterschiedliche Gesetze? Ich verstehe das alles nicht. :eek:


    Kann mir bitte jemand sagen was ich noch machen kann?


    VG

  • Das in Deiner Wohnsituation ein Umzug schriftlich abgelehnt wird, kann ich mir kaum vorstellen. Oder hast Du nur mal so persönlich beim Jobcenter angefragt? ;)
    Auf alle Fälle ist Deine Wohnsituation mit 3 Kindern in nur 1 Kinderzimmer unzumutbar. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Zimmern, aber einen auf die Fläche. Ihr habt Anspruch auf 90m².


    Du solltest Dich erst einmal nach einer passenden Wohnung umsehen (noch keinen Mietvertrag unterschreiben) und dann schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für die neue Wohnung und den dazugehörigen Umzug dorthin beantragen.

  • Anspruch auf 90 qm ist Quatsch. Die Wohnung darf maximal 90 qm haben. Entscheidend ist der Preis. Ich finde auch, das 58 qm für 4 Personen zu wenig sind. Man hat aber keinen Anspruch auf 3 Kinderzimmer. Wenn die Wohnung gut geschnitten ist, könnte es sogar sein, dass das Jobcenter sagt, OK die Mutter kann auf einer Schlafcouch im Wohnzimmer schlafen und schon hat die Wohnung zwei Kinderzimmer, wobei ich das bei 58 qm bezweifle. Das Alter der Kinder spielt auch eine Rollle. Evtl. könnte nämlich das kleinste Kind noch mit bei der Mutter im Schlafzimmer schlafen und zwei Kinder können sich ein Kinderzimmer ja wohl teilen. Also mit dem Anspruch wäre ich vorsichtig. Das Wort "Anspruch" finde ich schrecklich. Denn wenn man vom Staat lebt, sollte man froh über das sein was man bekommt und kann eben "keine Ansprüche" stellen. Dass eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern nicht arbeiten gehen kann, ist mir klar. Es gibt aber hier im Forum noch andere, die "Ansprüche" stellen.

  • Birgit


    Zitat

    Anspruch auf 90 qm ist Quatsch. Die Wohnung darf maximal 90 qm haben


    Was ist denn das für eine Argumentation? Ich glaube nicht, dass ich hier "Quatsch" schreibe.


    Zitat

    Entscheidend ist der Preis.


    Was redest Du da? Würde alleine der Preis entscheidend sein, bräuchte man erst garkeine qm anführen.

  • Mit den Quadratmetern ist das immer so eine Sache.Natürlich gibt es eine Richtlinie was du beanspruchen kannst aber es ist nun mal so das eine Wohnung je größer sie ist auch mehr kostet.Insofern müßtest du vielleicht eine größere Wohnung suchen die dann auch kostenmäßig stimmt.100 Euro mehr für ein Zimmer ist schon etwas viel aber wie gesagt es kommt immer darauf an wie groß die Wohnung wäre.Sofern du eine Wohnung findest die Preismäßig deiner jetzigen in etwa entspricht dann kannst du auch ohne Genehmigung umziehen.Das einzige was du nicht bekommen würdest wären die Umzugskosten.An deiner Stelle würde ich wenn du es nicht schon hast einen schriftlichen Ablehnungsbescheid deiner Anfrage verlangen.Dann kannst du mit dem Hinweis auf deine drei Kinder Widerspruch einlegen und notfalls klagen.Ich denke schon das dir mit drei Kindern zumindestens zwei Kinderzimmer zustehen sollten.
    Um mal auf die Aussagen von Birgit63 zu kommen ich würde mir nicht vom JC vorschreiben lassen wo ich zu schlafen habe.Jedem steht ein Bett zu und nicht jeder kann dauerhaft auf einer Couch schlafen.Sicher ist es möglich solange die Kinder klein sind diese mit ins Schlafzimmer zu nehmen aber auch dafür muß das Zimmer groß genug sein.Ab einem bestimmten Alter ist dies aber auch nicht mehr zumutbar denn ob nun Alleinerziehend oder Verheiratet es hat wohl jeder auch ein Liebesleben und ob es da gesund ist wenn die Kinder praktisch zuschauen sei mal dahingestellt.Wieso kann eigentlich eine Alleinerziehende Frau mit drei Kindern nicht arbeiten.Mit etwas Organisation geht alles.

  • Hallo!


    Also momentan habe ich den Sohn in das eigentliche Kinderzimmer gesteckt. Das hat knapp 9 m². Das Schlafzimmer bewohnen meine Töchter. Dieses Zimmer hat knapp 10m².Ich schlafe schon ewig auf der Couch im WZ. Sieht nicht schick aus weil immer Bettzeug rumliegt. Aber egal. Wen es stört, der kann mir ja eine Schlafcouch schenken. :D
    Sohn ist 3 und die Töchter sind 5 und 8.
    Schriftlich wurde es abgelehnt das ich nicht umziehen darf.
    Und ich weiß das ich das Letzte vom Letzten bin als HartzIV Empfänger. Das braucht man mir hier nicht zu sagen. :rolleyes:
    Achso und eine Wohnung mit 3 Kinderzimmern möchte ich auch gar nicht. Es geht um eine 4RaumWohnung (bekanntlich hat so eine Wohnung 2 Kinderzimmer). Und eine 4RaumWohnung warm für 380€? Zeigt sie mir und ich ziehe sofort ein.

  • Denk doch bitte nicht so negativ von dir. Es gibt die Möglichkeit, dass das Jobcenter sich deine Wohnsituation anschaut. Dies nennt sich Bedarfsermittlungsdienst. Es geht doch nicht um Größe der Wohnung oder um den höheren Preis sondern darum, dass Du Deine jetzige Wohnsituation für Deine Kinder als "Zumutung" ansiehst. Und so solltest du das auch Deinem Jobcenter rüberbringen. Ich denke mal wenn Du dann auch noch die Frage stellst "Wie kann ich denn eine kindgerechte Wohnsituation schaffen?", dann wird dich kein normaler Mensch wegschicken.

  • "Wie kann ich denn eine kindgerechte Wohnsituation schaffen?"


    Und auch das interessiert nicht. Auch das ich erwähnt habe das wenn ich das Kinderzimmer teile für jeden nur 5m² zur Verfügung sind. Da kommt das Argument es gibt halt Doppelstockbetten. Aber selbst das haben wir schon und trotzdem ist es wirklich eng. Ich habe schon Kleiderschränke abgeschafft. 2 Kinder teilen sich jetzt also 1 Kleiderschrank. Und Sohn teilt sich seinen Kleiderschrank mit mir zusammen. Irgendwo brauchen Kinder ja auch mal Platz zum Spielen. Es scheint nun mal nicht jeden Tag die Sonne so das wir 90% der Freizeit draußen sein können. Drinnen halten wir es ehrlich gesagt nicht mehr wirklich aus. Man latscht sich eigentlich nur noch gegenseitig auf die Füße :(

  • Ich kann dich durchaus verstehen.Wenn du eine schriftliche Ablehnung hast dann schreibe einen Widerspruch in dem du auch deine Situation genau darlegst.Sollte diesem nicht entsprochen werden dann gehst du zu deinem Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein und dann läßt du die Angelegenheit deinen Anwalt klären.Ich denke du hast gute Chancen deinen Anspruch durchzusetzen.

  • Und auch das interessiert nicht. Auch das ich erwähnt habe das wenn ich das Kinderzimmer teile für jeden nur 5m² zur Verfügung sind. Da kommt das Argument es gibt halt Doppelstockbetten. Aber selbst das haben wir schon und trotzdem ist es wirklich eng. Ich habe schon Kleiderschränke abgeschafft. 2 Kinder teilen sich jetzt also 1 Kleiderschrank. Und Sohn teilt sich seinen Kleiderschrank mit mir zusammen. Irgendwo brauchen Kinder ja auch mal Platz zum Spielen. Es scheint nun mal nicht jeden Tag die Sonne so das wir 90% der Freizeit draußen sein können. Drinnen halten wir es ehrlich gesagt nicht mehr wirklich aus. Man latscht sich eigentlich nur noch gegenseitig auf die Füße :(


    Dann würde ich an deiner Stelle das Jugendamta mit hinzuziehen, die sich die Wohnsituation anschauen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:)