Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Wohnung und Miete

- Anzeige -

Ab wann zählt ein Kleinkind zur 4. Person?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.12.2006, 23:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2006
Beiträge: 2
Standard Ab wann zählt ein Kleinkind zur 4. Person?

ich hab da ein Problem

wir möchte / müssen ( wegen Schimmel) umziehen!

Wir haben jetzt zu 4 Personen ( ehepaar 2 Kinder 4 Jahre und 13 Monate alt) 74 qm und ein total doof gebautes Kinderzimmer!
IN einem Zimmer hat sich noch Schimmel gebildet, das ist nicht mehr zu gebrauchen ( halt als Abstellkammer)
der Vermieter geht da aber ga rnicht drauf ein, sagt wir sind Schuld und nicht eine nicht gut genug abgedichtete Aussenwand!

Nun ja, jetzt fragte ich wie das läuft mit Kaltmiete und so wie teuer die Wohnung halt sein darf bzw. wie gross ( das weiss ich ja) das sie sie übernehmen!

Sie sagte was von 90 qm oder halt 445 Euro kalt ( ca.)

Dann fragte sie wie alt meine kleine Tochte rist ich sagte 13 Monate!

Da sagte sie dann steht uns noch keine 90 qm Wohnung zu!

Sie zählt erst ab 2 Jahren als 4 Person!

Das ist doch ein Witz oder!
Ich finde das voll unverschämt echt.........zum Kotzen!

Ist sie jetzt Luft?
Sie brauch auch Bett, Schrank Spielzeug etc, also auch Platz!

kann mir jemand helfen von euch
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.12.2006, 12:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2006
Beiträge: 2
Standard

hallo schreibt hier überhaupt jemand

ich dachte das ist ein Forum was dafür dient?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.12.2006, 14:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo TaLeNe,

das Kind zählt ab sofort zur 4. Person, sprich sobald es auf der Welt ist. Denn ab da bekommt es doch auch einen RS zuerkannt (RS= Regelsatz) und wird auch voll mit in die Berechnung was die Unterkunftskosten anbelangt mit einbezogen.
ICh für mich kann die Aussage des SB nicht nachvollziehen und habe soetwas auch noch nie gehört.
Lasse mich aber gern aufklären.

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.12.2006, 19:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.12.2006
Beiträge: 1
Standard

Hallo!
Habe deinen Beitrag gelesen und wollte dich fragen, ob du evtl schon Neues in Erfahrung bringen konntest. Mir geht es momentan wie dir. Bin mit meinem zweiten Kind schwanger und auch ich erhalte unterschiedliche Informationen zu diesem Thema. Mir wurde heute eine Wohnung mit der selben Begründung - ein Baby hat keinen Anspruch auf Wohnraum - abgelehnt.
Weißt du vielleicht mittlerweile, wieviel qm und Miete uns zu viert zustehen würden? Mein erstes Kind ist auch vier Jahre alt.
Liebe Grüße Ellenu
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.12.2006, 21:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1
Idee

Hallo...

habe mir eure Beiträge durchgelesen und das gefunden...

Mit dem Kleinkindalter bezeichnet man die Altersgruppe von 2 bis 3 Jahre.
Davor wird das Kind wohl noch als "Säugling" bezeichnet.

Und das habe ich dann noch dazu unter der Rubrik "angemessene Wohnung" dieser Internetseite gefunden:

Größe des Wohnraums

Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessen.
Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.



Rechtlicher Hinweis: Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! Dies sind Äußerungen meiner personlichen Meinung und Wahrnehmung!
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
300 Euro = angemessene Miete für 1 Person in Berlin? Jellita Wohnung und Miete 1 28.03.2007 14:53
64qm für 2 Person ok?? Oscar Wohnung und Miete 2 21.12.2006 21:33
80q zu gross für 1 Person??... Mariee Wohnung und Miete 2 14.12.2006 15:45
Wann darf ich ausziehen und wann nicht? lucy21 Wohnung und Miete 1 26.10.2006 14:29
Was zählt den als Lebensgemeinschaft? melli Anspruch und Leistungen 4 11.08.2006 17:20