abgemessener Wohnraum

  • Hallo,


    habe jetzt erstmal viel durchgelesen hier und ihr habt ein tolles Forum. Trotzdem habe ich noch eine Frage an euch.


    Meine Tochter lebt mit ihrem Freund seit einigen Monaten in einer 63 qm Wohnung und bekommt die Miete von 450? bezahlt und 144? Grundsicherung da ihr Lehrgeld und und sein Nebenjob mit angerechnet werden.


    Jetzt hat mein Schwiegersohn in spe sie nun verlassen und ihr auch einige Schulden hinterlassen die sie nun irgendwie abstottern muss.


    Jetzt muss natürlich die Grundsicherung neu berechnet werden aber mir geht es um die Miete. Sie kann sich einen neuerlichen Umzug auf keinen Fall leisten da sie ja nur ihr Lehrlingsgehalt + eine kleine Grundsicherung bekommt wovon sie ihr Auto unterhalten muss (die Lehrstelle liegt in einem kleinen Dorf ohne jegliche Verkehrsanbindung). Außerdem muss sie, wie oben schon erwähnt, die hinterlassenen Schulden abbezahlen die leider auf ihren Namen laufen.


    Ihr bleibt nun keine andere Möglichkeit als in der Wohnung zu bleiben, weiß jemand von euch ob die Miete noch im Rahmen dessen liegt was die ARGE für eine Person bezahlt? Wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es sonst noch damit sie überleben kann?


    Vielen Dank


    Schila

  • Hallo Schila,


    Deine Frage lässt sich nicht konkret beantworten, da sich die Mietobergrenzen regional unterscheiden. Am besten lässt sich das durch eine Nachfrage beim zuständigen ALG II Träger (i.d.R. die ARGE) klären.
    Ich fürchte allerdings, dass die Wohnung zu gross (und damit wohl auch zu teuer) für eine Person sein wird.
    Wenn dem so ist, wird die ARGE zum Umzug auffordern, muss aber für einen gewissen Zeitraum auch die unangemessene Miete übernehmen, bis etwas passendes gefunden wurde, oder die effektiven Meitkosten durch Untervermietung o.ä. gesenkt werden.


    Gruß


    Philipp

  • Hallo Phillip,



    danke für die schnelle Antwort. Das ist ja das Problem, einen Umzug kann sie nicht finanzieren und für einen Untermieter ist die Wohnung zu schlecht geschnitten. Einer muss immer durch das Schlafzimmer des anderen.


    Wenn sie ihre Lehre in drei Jahren beendet hat dann zieht sie sowieso aus weil die für ihren Beruf zuständige FOS in einer anderen Stadt ist. Also jetzt schon umzuziehen ist finanziell einfach nicht drin.


    Ist es in Deutschland wirklich möglich daß jemand der sich keinen Umzug leisten kann auf der Straße leben muss? Ich kann ihr leider auch nicht helfen da ich selbst nur ein 1-Zimmer Appartment bewohne, mein Ex uns keinen Unterhalt zahlt und es hier auf dem Land mit Arbeit sehr schlecht aussieht. Ansonsten würde ich ja die Restmiete übernehmen und sie könnte in der Wohnung bleiben.


    Ich hoffe jemand hat noch einen Hoffnungsschimmer für mich.


    Danke