Ablehnung der Nachzahlung Nebenkosten bei Hartz IV

  • Hallo,
    brauche mal wieder Euro Hilfe. Beziehe seit September Arbeitslosengeld und Hartz IV, da ich vom Arbeitslosengeld nicht leben kann. Habe jetzt im März meine Nebenkostenabrechnung für meine geerbte Eigentumswohnung erhalten. Bekomme 191,00 zurück und muss 92,02 an Hausgeld nachzahlen. Habe diese Abrechnung im Mai eingereicht. Die Nachzahlung habe ich schon gezahlt. Jetzt bekam ich ein Schreiben von der Arge, dass der Antrag zu spät eingereicht wurde und ich die Erstattung nicht bekomme. Allerdings werden mir die 191,91 im Juni abgezogen. Leider habe ich keine Erfahrung, ob dies richtig ist. Ich wusste nicht, dass ich innerhalb einer gewissen Zeit meine Abrechnung einreichen musste.


    Danke für Euro Hilfe.


    Charli:(

  • richtig schlau, warum die ablehnung erfolgte, wird man mangels angaben nicht


    meine vermututng:
    wahrscheinlich ist das immer noch die verfehlte rechtsansicht der arge, das als schulden anzusehen; das ist meistens so in den unterkunftsrichtlinien festgelegt
    die rechtsprechung
    (zum Beispiel: Sächsisches LSG, L 3 AS 164/07, 03.04.2008; LSG Baden-Württemberg vom 15.03.2007, L 12 AS 618/07 NZB; LSG Bayern vom 30.04.2007, L 7 B 59/07 AS PKH; SG Frankfurt v. 18.08.2008, S 26 AS 1333/07; SG Düsseldorf vom 02.04.2007, S 35 AS 41/0; SG Augsburg, Urteil vom 21.11.2006, S 6 AS 685/06; SG Aachen, Urteil vom 14.06.2007, S 9 AS146/06; SG Dortmund vom 11.07.2006, S 33 AS 375/05)
    ist aber andererer auffasssung;


    ich würde gegen die ablehnung widerspruch einlegen

  • Hallo Advokat,


    besten Dank für Deine Antwort. Die Ablehnung widerspricht sich ja sowieso, da Sie ja die Gutschrift anerkennen, trotz der verspäteten Abgabe. Hast Du einen Rat für mich, wie ich den Einspruch am besten formulieren kann.
    Besten Dank im voraus.


    Gruße Charli

  • ich würde formlos widerpsruch erheben, so wie


    Gegen Ihren Bescheid vom .... lege ich Widerspruch ein.


    Sie haben die Nebenkostenhacnzahlugn abgelehnt.


    Sie meinen, es handele sich um Schulden (Anmerkung von mir: wenn dass so ist, was ich nun immer noch nicht weiß). Laut Rechtsprechung sind aber Nebenkosten auch nahc Fälligkeit zu übernehmen (dann nimmst du o. g. Rechtsprechung)


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