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alleinerziehende mutter mit 2 kindern wie groß darf die wohnung sein

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  #1  
Alt 14.12.2009, 10:53
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Beiträge: 28
Standard alleinerziehende mutter mit 2 kindern wie groß darf die wohnung sein

Hallo ich hätte mal eine frage ich habe habe mich vor kurzem von meinem mann getrennt ich wohne auch noch in der ehelichen wohnung suche aber so schnell wie möglich eine neue für mich und die kinder ich habe eine wohnung gefunden für 517 euro kalt und 91 qm wie sieht das aus wenn ich ich die 40 euro der zu hohen klat miete selber trage bei uns darf die klat miete 471 betragen spielt dann die größe eine rolle??? gibt es ssonder entscheidungen
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  #2  
Alt 14.12.2009, 15:32
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Ort: Erfurt
Beiträge: 834
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wenn ich konservativ rechne, dass pro qm noch mindestens 1,50 euro nebenkosten hinzu kommen, ergibt sich eine warmendiete von mindestens ca. 650 euro. es ist nahezu ausgeschlossen, dass irgendeine arge in der bundesrepublik derartig hohe kosten für einen 2-personenhaushalt übernimmt.
richtwerte im allgemeinen für 2 personen sind: 60 qm und eine gesamtwarmmiete von ca. 450 euro.
ich gehe mal davon aus, dass die von dir genannten 471 euro für einen 2-personenhaushalt in deinem zuständigen landkreis/ bundesland die höchstwerte der warmmiete darstellen. da bringst du sicher was durcheinander!
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  #3  
Alt 14.12.2009, 20:26
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Registriert seit: 27.11.2009
Beiträge: 6
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hallo
1person 45 qm plus 1te kind 15qm plus 2te kind 15qm sind bei mir 75 pm gesamt

natülich gibt es die möglichkeit das du da wohnen kanst die 40 €der kalt miete musst du selber tragen(qm egal)wenn du nicht ausziehen willst- nebnkosten werden max 1,52€pro qm gezahlt (die heizkosten sind extra zu berücksichtigen) arge zahlt aber immer nur für maximal 75qm (rede mit dein vermieter ob der mietvertrag so geändert wird das das mit den nebenkosten passt da ja eine person weniger da ist )
heitzkosten sind aber in voller höhe von der arge zu zahlen

auf grund einer trennung scheidung kannst du aber auch darauf bestehen das die arge 6monate die gesammte miete in voller höhe zahlt dann wird die arge dich aber auffordern dir innerhalb der zeit eine neue günstigere wohnung zu suchen
ich hoffe ich konnte deine frage beantworten
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  #4  
Alt 14.12.2009, 20:34
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Beiträge: 834
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stimmt, ich habe falsch gelesen. ich ging von nur einem kind aus. aber trotzdem, auch für eine 3-köpfige familie ist diese wohnung eindeutig zu groß und wahrscheinlich auch in der endmiete zu teuer.
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  #5  
Alt 15.12.2009, 09:20
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Registriert seit: 14.12.2009
Beiträge: 28
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Ja sind ein 3 personen haushalt habe hier mal das expose mit rein kopiert
Wohnungstyp: Etagenwohnung
Zimmer: 3,00
Wohnfläche ca.: 91,87 m²
Kaltmiete: 517,00 EUR (zzgl. Nebenkosten)
Warmmiete: 823,00 EUR
Etage: 2
Etagenanzahl: 2
Schlafzimmer: 2
Badezimmer: 1
Gäste-WC: Ja
Keller: Ja
Balkon/Terrasse: Ja
Objektzustand: Gepflegt
Baujahr: 1985
Qualität der Ausstattung: Normal
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerungsart: Gas
Bezugsfrei ab: ab sofort
Haustiere: Nach Vereinbarung
Garage/Stellplatz: Tiefgarage
Anzahl Garage/Stellplatz: 1
Nebenkosten: 270,00 EUR
Heizkosten sind in Nebenkosten enthalten: Ja
Garage/Stellplatz-Mietpreis: 36,00 EUR
Kaution oder Genossenschaftsanteile: 1.659,00
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  #6  
Alt 15.12.2009, 10:13
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Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
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also damit hättest du evtl hier in nrw, jedoch mit 5 personen grade so glück..
kann mir nicht vorstellen, das sie dir diese miete bewilligen, bei 3 personen..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #7  
Alt 15.12.2009, 12:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
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im klartext heiist dass: ihr habt keine chance auf übernahe der wohnkosten durch die arge. für 3 personen sind im schnitt 550 euro inkl. heizkosten üblich. da wird sich die arge auch nicht darauf einlassen, dass ihr die differenz aus eigener tasche bezahlt. es sollte dann wohl doch etwas bescheidner ausfallen.
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