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#1
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Hallo ich hätte mal eine frage ich habe habe mich vor kurzem von meinem mann getrennt ich wohne auch noch in der ehelichen wohnung suche aber so schnell wie möglich eine neue für mich und die kinder ich habe eine wohnung gefunden für 517 euro kalt und 91 qm wie sieht das aus wenn ich ich die 40 euro der zu hohen klat miete selber trage bei uns darf die klat miete 471 betragen spielt dann die größe eine rolle??? gibt es ssonder entscheidungen
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#2
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wenn ich konservativ rechne, dass pro qm noch mindestens 1,50 euro nebenkosten hinzu kommen, ergibt sich eine warmendiete von mindestens ca. 650 euro. es ist nahezu ausgeschlossen, dass irgendeine arge in der bundesrepublik derartig hohe kosten für einen 2-personenhaushalt übernimmt.
richtwerte im allgemeinen für 2 personen sind: 60 qm und eine gesamtwarmmiete von ca. 450 euro. ich gehe mal davon aus, dass die von dir genannten 471 euro für einen 2-personenhaushalt in deinem zuständigen landkreis/ bundesland die höchstwerte der warmmiete darstellen. da bringst du sicher was durcheinander! |
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#3
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hallo
1person 45 qm plus 1te kind 15qm plus 2te kind 15qm sind bei mir 75 pm gesamt natülich gibt es die möglichkeit das du da wohnen kanst die 40 €der kalt miete musst du selber tragen(qm egal)wenn du nicht ausziehen willst- nebnkosten werden max 1,52€pro qm gezahlt (die heizkosten sind extra zu berücksichtigen) arge zahlt aber immer nur für maximal 75qm (rede mit dein vermieter ob der mietvertrag so geändert wird das das mit den nebenkosten passt da ja eine person weniger da ist ) heitzkosten sind aber in voller höhe von der arge zu zahlen auf grund einer trennung scheidung kannst du aber auch darauf bestehen das die arge 6monate die gesammte miete in voller höhe zahlt dann wird die arge dich aber auffordern dir innerhalb der zeit eine neue günstigere wohnung zu suchen ich hoffe ich konnte deine frage beantworten |
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#4
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stimmt, ich habe falsch gelesen. ich ging von nur einem kind aus. aber trotzdem, auch für eine 3-köpfige familie ist diese wohnung eindeutig zu groß und wahrscheinlich auch in der endmiete zu teuer.
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#5
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Ja sind ein 3 personen haushalt habe hier mal das expose mit rein kopiert
Wohnungstyp: Etagenwohnung Zimmer: 3,00 Wohnfläche ca.: 91,87 m² Kaltmiete: 517,00 EUR (zzgl. Nebenkosten) Warmmiete: 823,00 EUR Etage: 2 Etagenanzahl: 2 Schlafzimmer: 2 Badezimmer: 1 Gäste-WC: Ja Keller: Ja Balkon/Terrasse: Ja Objektzustand: Gepflegt Baujahr: 1985 Qualität der Ausstattung: Normal Heizungsart: Zentralheizung Befeuerungsart: Gas Bezugsfrei ab: ab sofort Haustiere: Nach Vereinbarung Garage/Stellplatz: Tiefgarage Anzahl Garage/Stellplatz: 1 Nebenkosten: 270,00 EUR Heizkosten sind in Nebenkosten enthalten: Ja Garage/Stellplatz-Mietpreis: 36,00 EUR Kaution oder Genossenschaftsanteile: 1.659,00 |
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#6
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also damit hättest du evtl hier in nrw, jedoch mit 5 personen grade so glück..
kann mir nicht vorstellen, das sie dir diese miete bewilligen, bei 3 personen..
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#7
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im klartext heiist dass: ihr habt keine chance auf übernahe der wohnkosten durch die arge. für 3 personen sind im schnitt 550 euro inkl. heizkosten üblich. da wird sich die arge auch nicht darauf einlassen, dass ihr die differenz aus eigener tasche bezahlt. es sollte dann wohl doch etwas bescheidner ausfallen.
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