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#1
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hallo
![]() bin alleinerziehende mutter(20) meine Tochter ist 3 Jahre alt. Im August 2012 werde ich eine Ausbildung bei der Stadt anfangen bekoome ca. 720 € brutto + BAB ( weiß aber noch nicht genau wieviel). Ich habe einen ziemlich weiten weg zur Schule und der Kindergarten hat "nur" bis 15:00 geöffnet....das heißt ist ziemlich kompl. ich möchte mit meiner mutter zusammenziehen, weil es vieles einfacher machen würde, aber wir wollen doch relativ getrennt leben, sodass ich meine selbsständigkeit beibehalten kann. Doch jetzt stelle ich mir die frage ob ich eine Kürzung bekomme oder auch meine Mutter (sie bezieht SGBII)? wäre echt nett wenn ihr mir weiter helfen könntet |
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#2
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nein, da du bereits ein kind hast, bildest du auf jeden fall deine eigene (bedarfs) gemeinschaft. ihr werdet also als hausgemeinschaft eingestuft. lediglich den Mietanteil, wird man ihr kürzen, zwei drittel musst du und deine tochter dazu beisteuern, ein drittel deine mutter vom amt, sofern nicht noch weitere personen im haushalt leben.
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#3
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Vielen dank für die antwort
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#4
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ist meine mutter dann untermieterin???
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#5
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wohl eher du und das kind, ich gehe mal davon aus, dass deine mutter im mietvertrag seht! oder wenn ihr euch eine neue wohnung nehmt, könnt ihr auch beide im mietvertrag stehen.
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#6
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wir wollen uns dann zusammen eine wohnung nehmen, weil ich und sie eine 2 zimmer wohnung haben. aber ich bekomme ausbildungsvergütung und bab rechnen die mein einkommen bei meiner mutter an???
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#7
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nein, ihr seit jeder eine eigene gemeinschaft. habe ich doch oben schon geschrieben.
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#8
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Zitat:
danke
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