Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Wohnung und Miete

- Anzeige -

Alleinerziehende Mutter möchte mit Mutter zusammenziehen

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.01.2012, 00:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Standard Alleinerziehende Mutter möchte mit Mutter zusammenziehen

hallo
bin alleinerziehende mutter(20) meine Tochter ist 3 Jahre alt. Im August 2012 werde ich eine Ausbildung bei der Stadt anfangen bekoome ca. 720 € brutto + BAB ( weiß aber noch nicht genau wieviel).
Ich habe einen ziemlich weiten weg zur Schule und der Kindergarten hat "nur" bis 15:00 geöffnet....das heißt ist ziemlich kompl. ich möchte mit meiner mutter zusammenziehen, weil es vieles einfacher machen würde, aber wir wollen doch relativ getrennt leben, sodass ich meine selbsständigkeit beibehalten kann.
Doch jetzt stelle ich mir die frage ob ich eine Kürzung bekomme oder auch meine Mutter (sie bezieht SGBII)? wäre echt nett wenn ihr mir weiter helfen könntet
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.01.2012, 00:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

nein, da du bereits ein kind hast, bildest du auf jeden fall deine eigene (bedarfs) gemeinschaft. ihr werdet also als hausgemeinschaft eingestuft. lediglich den Mietanteil, wird man ihr kürzen, zwei drittel musst du und deine tochter dazu beisteuern, ein drittel deine mutter vom amt, sofern nicht noch weitere personen im haushalt leben.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.01.2012, 09:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Standard

Vielen dank für die antwort
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.01.2012, 09:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Standard

ist meine mutter dann untermieterin???
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11.01.2012, 11:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

wohl eher du und das kind, ich gehe mal davon aus, dass deine mutter im mietvertrag seht! oder wenn ihr euch eine neue wohnung nehmt, könnt ihr auch beide im mietvertrag stehen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11.01.2012, 14:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Standard

wir wollen uns dann zusammen eine wohnung nehmen, weil ich und sie eine 2 zimmer wohnung haben. aber ich bekomme ausbildungsvergütung und bab rechnen die mein einkommen bei meiner mutter an???
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11.01.2012, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

nein, ihr seit jeder eine eigene gemeinschaft. habe ich doch oben schon geschrieben.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11.01.2012, 18:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
nein, ihr seit jeder eine eigene gemeinschaft. habe ich doch oben schon geschrieben.
asooodanke
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[Alleinstehend] Anspruch auf Wohngeld als alleinerziehende Mutter? mariahel Wohnung und Miete 6 10.01.2012 19:17
Alleinerziehende Mutter - Finanzielle Unterstützung parapluie Anspruch und Leistungen 33 20.06.2011 06:27
Bedarfsgemeinschaft? Alleinerziehende Mutter mit Freundin doro Sozialhilfe 2 18.05.2011 12:52
[unter 25] Hilfe für alleinerziehende Mutter!!!! sabin*e Anspruch und Leistungen 6 12.03.2010 11:30
[Alleinstehend] Alleinerziehende mutter - neuer lebenspartner sina Anspruch und Leistungen 1 16.09.2009 16:47