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#1
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Hallo liebe HartzIV Gemeinde,
habe ein großes Problem. Das für uns zuständige Amt (LK Ostprignitz-Ruppin,Brandenburg) übernimmt die angefallenen Betriebskosten nicht vollständig.Laut einer erneuten berechnung haben wir zuviel wasser (35ccm bei 6 Personenhaushalt zuviel) verbraucht.Sollen jetzt 189,86? selber zahlen. Was kann man dagegen machen?In unserem Landkreis sind eben andere Regeln über die Höhe festgelegt.HartzIV nicht gleich HArtzIV?!Ist es zulässig,dass jeder Landkreis seine eigenen Regeln macht? Vielen Dank vorab für eure Hilfe |
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#2
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Hallo,
in der Tat ist es so, das von die Angemessenheit der KDU in jeder Kommune unterschiedlich ist. Zu was zählt denn Ostprignitz-Ruppin...............Brandenburg a.d. Havel, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald,Oberhavel, Oberspree-Lausitz, Oder-Spree oder Neubrandenburg? Gruß Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Ostprignitz-Ruppin ,so heißt der Landkreis im nördlichem Brandenburg
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#4
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Hallo zweckgemeinschaft-ms,,
leider kann ich für diesen Landkreis keine Richtlinien bezüglich der KdU finden. Hast du neventuell noch andere Anhaltspunke, wonach ich mich richten könnte? Sprich wie heißt der Ort wo du wohnst oder die nächst größere Stadt?!
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