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#1
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Hallo! Ich habe da eine frage. Wir haben 1 gemeinsames Kind und 1 Kind habe ich mit in die Beziehung gebracht! Jetzt haben wir uns getrennt und ich muss mir mit den 2 Kindern eine andere Wohnung suchen, da die arge mir gesagt hat das die jetztige Wohnung für mich und die Kinder zu teuer ist! Kann die Arge mich einfach auf die Strasse setzen? Weil mein Partner kann die Wohnung auch nicht unterhalten, da er nicht genügend verdient! Was mach ich wenn er jetzt hals über kopf auszieht und die Arge sich quer stellt und die Miete nicht mehr zahlt?
Ausserdem habe ich mich jetzt auch schon nach einer Wohnung umgeguckt. Als ich meine Sachbearbeiterin dann gefragt hab wieviel qm und miete mir zu steht hat sie gesagt das müsste im Einzelfall entschieden werden und das es wohl nicht so gut aussehen würde! Ich muss dazu sagen das wir einmal gemeinsam umgezogen sind ohne das Einverständnis der Arge. Aber das was über dem Satz der Miete war haben wir ja selber bezahlt. Ist das reine schikane, oder darf die Arge mich tatsächlich hängen lassen? Vielen Dank! Ist ein bisschen viel auf einmal |
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#2
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Die ARGE muß dir eine Frist setzen in der du dir eine angemessene Wohnung suchen kannst.In dieser Zeit bekommst du auch die MIete weiter nur danach mußt du alles was drüber liegt wenn du in deiner jetzigen Wohnung bleiben willst selber zahlen.
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