Anspruch auf Höchstsatz bei Umzug

  • Hallo,


    ich habe eine kurze Frage, bin leider im Netz nicht fündig geworden.
    Ich muss aus meiner Wohnung ausziehen (WG Untermieterin, gekündigt wegen Eigenbedarf). Ich zahle im Moment 230 Euro Miete. Nun habe ich diverse 1 Raum Wohnungen gefunden, die alle im von der Arge gebilligten qm Bereich liegen (bis 45qm). Allerdings ist die Miete immer um die 20-30 Euro höher als der Höchstsatz der Arge (277 Euro).
    Nun meine Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, mir eine dieser Wohnungen zu nehmen und die Differenz selber zu bezahlen und zwar die Differenz, die vom Höchstsatz übrig bleibt?
    Mir wurde die Auskunft erteilt, dass die Wohnung dann generell als unangemessen abgelehnt wird und die ARGE mir dann nur die bisherige Miete zahlt (also 230 Euro), damit ist die Differenz die ich dann zu tragen hätte aber wesentlich höher..Habe ich ein Recht darauf, beim Umzug den Höchstsatz für die zukünftige Wohnung zu erhalten und den Rest selbst zu zahlen?
    P.S.: Es geht mir hier nicht um Umzugskosten, Kautionsbeihilfe o.ä., darauf würde ich verzichten.
    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Also normalerweise, da du ja umziehen mußt wegen des Eigenbedarfs, und nicht nur möchtest, müßte dir die Arge den höchstzulässigen Satz bezahlen. Ich würde mehrere Angebote (die mir zusagen) im direkten Termin vorlegen und um Übernahmezusage der Mietkosten bitten. Wenn du dann also mehrere Angebote vorgelegt hast und nichts "Günstigeres" zu finden ist, gibt es sicherlich auch keine Schwierigkeiten im Hinblick darauf, dass du zwar die Bewilligung für den Höchstsatz bekommst, den Rest aber selbst trägst.


    Wer hat denn die Auskunft erteilt, dass die künftige Wohnung generell als unangemessen abgelehnt werden würde und die Arge nur die bisherige Miethöhe übernimmt? Und - wußte der- oder diejenige, dass du ausziehen "musst" und das nicht nur selbst unbedingt wolltest?

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort. Diese Aussage habe ich von einem MItarbeiter der ARGE. Ich hätte halt gern gewusst, ob es dazu schon einmal einen Fall gab. Die Aussage die ich bekam, klang sehr grundsätzlich: Wohnung zu groß oder zu teuer: nur Übernahme der bisherigen MIetkosten in der jetzigen Wohnung, die ja nun in meinem Fall um einiges unter dem Höchstsatz liegt.