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Anspruch bei Trennung vom Partner

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  #1  
Alt 24.05.2007, 17:03
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Ausrufezeichen Anspruch bei Trennung vom Partner

Hallo, ich bin seit 2 Monaten ( über Nacht) von meiner Familie getrennt. Meine Frau hat darauf bestanden das ich das Haus verlassen soll. Da wir 3 gemeinsame Kinder haben und ich meine Familie immer noch über alles Liebe, habe ich ihrem Wunsch entsprochen und hab das Haus verlassen.
Nach 1 Übernachtung im Auto ( welches ich inzwischen verkaufen musste) habe ich durch zufall, kleine Dachwohnung eines Freundes direkt übernehmen können da dieser gerade in eine andere Stadt Umzog.
Ich muss für diese kl. 41qm Wohnung 300 ?uro zahlen darin sind 230,- Euro für Kaltmiete incl. Nebenkosten und 70,- Euro für die Heizkosten enthalten.
Aus unser alten gemeinsamen Wohnung sind noch Zahlungsrückstände beim Gasversorger vorhanden gewesen, die das Amt seinerzeit als Darlehn bewilligte.

Ich bekomme nun mit Bescheid von Huete mitgeteilt:

Bedarfsrechnung:
Für meine Person------- Regelsatz----------345,00 Euro
Unterkunftsbedarf
Kaltmiete----------------------------------------202,40 Euro ( im Mietvertrag steht 230,00) ????
Heizkosten--------------------------------------63,00 Euro ( laut Mietvertrag 70,00 ?uro) ???
Zwischensumme------------------------------265,40 Euro ( laut Mietvertrag wie gesagt 300,00 Euro )
Davon werden vom Amt Abgezogen: - 75,00 ?uro ( Gasrückstand Alte Wohnung...)
Abzüglich der Miete und der Rückzahlung bekomme ich noch 235,00 Euro ausgezahlt.
Damit reicht es natürlich hinten und vorne nicht.......

Da ich den Strom nochmal Separat mit 40, 00 euro bezahle und dieser nicht in der Miete enthalten ist stimmt da doch etwas nicht bei der Berchnung vom Amt oder sehe ich das Falsch? ( Ein wenig Rechnen hab ich gelernt...)

Ausserdem verlangt die Vermieterin eine Kaution in Höhe von 200,00 Eurodie ich nicht in der Lage bin aufzubringen.
Auf meine Anfrage zur Kautionsübernahme beim Amt bekam ich folgende Mail als antwort:

Hallo Herr ............,
eine Kauiton wurde von uns nicht überwiesen. Dies müssen Sie mit der Vermieterin selbst regeln. Bieten Sie Ihr dazu eine Ratenzahlung an, so dass sich die Kaution nach und nach aufbaut.

Ist das wirklich so das die die Kaution nicht Verpflichtet sind zu übernehmen?
Meine Vermieterin will die Kaution bis in 3 Tagen haben sonst lässt sie Während meiner Abwesenheit die schlösser austauschen und ich stehe wieder auf der Strasse.

Bitte bitte wenn sich hier jemand auskennt zu dem Thema HELFT MIR BITTE mit euren Antworten weiter.
Sonst bin ich am Wochenende ohne Wohnung!!!!!!!!!!!!!!


Danke für die Zeit die ihr euch beim Lesen meines Problems genommen habt!
Und entschuldigt bitte die Rechtschreibfeher, ich bin einfach zu Aufgeregt.....
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  #2  
Alt 26.05.2007, 10:38
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Hi.
Das mit dem Geld kann stimmen, weil die nach einer gewissen grösse(qm) pro person ausgehen und was die wohnung dann pro qm ( nach ihren maßstäben) nur kosten darf. die haben bestimmte betäge dafür, alles was drüber ist muss man selbst berappen. Die Kaution wird generell nicht bezahlt. entweder hast du sie oder zahlst die in raten beim vermieter ab, wenn das nicht geht, haste die arschkarte gezogen. Die kreditkosten für den vorschuss die du bezahlen sollst finde ich sehr gross, hieß es nicht einmal mehr wie 30 ? kann ein hatz 4 empfänger nicht weglegen, bzw. für eine abzahlung abzweigen??, da schon existenzminimum???
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  #3  
Alt 26.05.2007, 10:45
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Registriert seit: 26.05.2007
Beiträge: 19
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eins ist mir noch eingefallen..bei mir wurde bei den nebenkosten ein gewisser % satz abgezogen, wegen warmwasser zubereitung ( hä,dachte ich, hab doch durchlauferhitzer, also über strom warm wasser). Ich musste nachweisen, das dies nur für die heizung in der nebenkostenabrechnung aufgeführt ist. ich habe mir eine mietbescheinigung vom vermieter geholt in dem er das alles genau aufgeführt hat. danach hat die jobagentur mir die einbehaltenen beträge zurück gegeben.
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