|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
HI ihr lieben.
Ich habe nun ne Aufforderung zum Umzug bekommen, oder sollte ich lieber sagen ne Nötigung?! ich weiß es nicht. Ich hab da ja kein Problem mit umzuziehen. Mein Problem ist aber, dass ich da wo ich wohne, mich grade mal eingelebt habe und ich nicht soviele Freunde und Bekannte hab, die mir jetzt grad meinen Umzug machen würden. Ich bin alleinerziehnd, seit Nov.also getrennt. ich habe kein Auto und die Hälfte der Möbel gehört mein Ex. Was übernimmt die Arge nun? Ich hab absolut kein Plan, wie ich den Umzug fertig bring soll,.geschweige denn, neue Möbel anschaffen soll, wovon? Noch dazu kommt, dass ich mich mit meiner Sb mal garnicht kann. am liebsten würde ich da alles nur noch schriftlich machen und garnicht mehr dahin gehen, weils jedes mal so krass für mich ist. Konnt die Nacht garnicht schlafen weil ich da in ein paar Std hin muss um mir die neue Whg genehmigen zu lassen.
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
Wenn die Arge dich zum Umzug zwingt, müssen die meines Wissens nach für die Kosten eines Umzugsunternehmens und Möbelpacker aufkommen. Aber ich glaube da musst du dann Kostenvoranschläge für einreichen. Lass das vorsichtshalber machen bevor irgendwas unterschrieben ist, sonst bleibst du auf den eventuellen Kosten nachher noch sitzen!
Neue Möbel musst du beantragen. Googel mal oder such hier im Forum da steht sicher was zu. Bestimmt haben schon andere in einer ähnlichen Situation ihre Erfahrungen und ihr Wissen ins Internet gestellt. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ::::::::::::::::::::::::: 3 Fragen wenn man bei der ARGE ist: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben? |
|
#3
|
|||
|
|||
|
hallo
du must dir ersteimal eine wohnung suchen wichtig nicht gleich mietvertrag unterschreiben mietbescheinigung vom vermieter aufüllen lassen dann ab zur arge persönlich geht schneller wenn arge sein ok gibt stellst du ein antrag auf umzugshilfe(fahrzeug,helfer,material kartons usw) lege 3 kostenvoranschläge bei wichtig arge stimmt nur den günstigsten zu antrag stellen auf übernahme von renovierungkosten antrag stellen auf übernahme einer kaution (darlen) antrag stellen auf erstaustatung für dich und dein kind (es wird geprüft was dir euch noch fehlt) noch ein tip wenn deine jetzige wohnung bei der kaltmiete maximal 10% übersteigt spricht eigendlich nicht dagegen das dort wohnen bleiben kanst (wiederspruch) wenn die kaltmiete höher als die 10% sind kannst du dir aber auch überlegen die gesammten mehrkosten selberzutragen |
|
#4
|
|||
|
|||
|
antrag auf darlehen für eine mietkaution braucht sie nicht stellen sondern einen antrag auf übernahme der kaution, die arge bekommt die kaution beim auszug eh zurück. daher ist ein darlehen nicht nötig, ist sogar verboten, ich hab das im internet noch gesehen. bitte selbst googlen, hab grad den link nicht sorry, bin in eile.
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
Hallo,
die gesammten Kosten die durch einen Umzug entstehen müßen, da die Arge den Umzug verlangt, übernommen werden. Urteil vom 12.06.2007 SG Hamburg S 56 AS 1218/07 ER |
|
#6
|
|||
|
|||
|
das sah meine sb aber anders, denn die kartons durfte ich aus eigener tasche zahlen, dafür gäbe es kein geld..und das ist nicht wenig bei 6 personen..grmlz
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
|
#7
|
|||
|
|||
|
Deine SB hat es so gesehen, ob richtig oder nicht.
Bei mir hätte Deine SB auf Granit gebissen. |
|
#8
|
|||
|
|||
|
@micha007
ist das urteil auch auf andere bundesländer anzuwenden? hättest du mir evtl. den link zum volltext des urteils, bitte..? lg BineNRW
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
|
#9
|
|||
|
|||
|
Brauchst nur das Urteil im Browser eingeben, dann findest Du reichliche Links zu dem Urteil ( ********, elo Forum etc.)
Ich suche mir auch alles im Netz zusammen, kopiere es auf meinem Schleppi und habe alles zur Hand wenn ich einen Antrag stelle. Geändert von micha007 (08.12.2009 um 10:42 Uhr) Grund: Änderung |
|
#10
|
|||
|
|||
|
danke dir, bisher habe ich auch immer alles so gefunden, jedoch heute..hmz ..geb mir mal mehr mühe
![]() dann werde ich doch meine sb mal wieder beschäftigen, mit überprüfung der alten anträge hatte ich bisher immer glück..auch wenns ihr nicht paßte..vl klappts ja damit auch mal wieder.. trotzallem dankeschön
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Weiterbildung genehmigt - nun Aufforderung für weitere Maßnahme?! | Introdu | Anspruch und Leistungen | 1 | 10.06.2009 10:40 |
| Aufforderung zur Kündigung der Lebensversicherungen meiner Eltern, ok? | Freddy84 | Vermögensanrechnung | 0 | 28.06.2008 19:37 |
| Kinder allein lassen ? | blue | Anspruch und Leistungen | 3 | 30.05.2008 11:39 |
| was steht mir zu? allein+kind | aristarch | Anspruch und Leistungen | 1 | 05.12.2007 19:27 |
| Aufforderung zum Auszug/Unterstützung | Guedo | Wohnung und Miete | 0 | 03.11.2006 22:33 |