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#1
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Hallo
ich neu hier hab gleich mal ne frage ich bin unter 25J und bin in Ausbildung, es ist aber eine voll geförderte Ausbildung von der BA von einen externen Bildungsträger. ich bekomme also meine Ausbildungsvergüteung jedes Monat von der Argentur für Arbeit. Wie sieht es mit einer eigenen Wohnung aus? ich habe gehört das es für Hartz 4 Empfänger z.B. nur geht in einen besoners Schweren Fall (Stress mit den Eltern usw) aber wie ist es dann bei mir? Es ist nämlich so ich und mein Vater wir streiten uns schon seit längeren fast täglich Wir sind sogar schon mehr fach aufeinander los gegangen und meine mutter leidet da drunter sehr. "ich soll doch endlich ausziehen" sagt er zu mir schon mehrfach Aber anderseits versteh ich mich mit ihm doch aber fast jeden drittenTag kracht es bei uns jetzt ist er auch noch Arbietslos geworden( ALG1 2 jahre lang dann frührente mit 63) |
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#2
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Ausziehen kannst du schon aber du müßtest dich dann selbst unterhalten können.Bekommst du denn noch KIndergeld?Möglich wäre auch Wohngeld zu beantragen.Ansonsten wirst du dich mit deinem Vater arrangieren müssen bis du entweder selbst genug Geld verdienst oder 25 Jahre alt bist und ausziehen darfst.
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#3
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ja Kindergeld bekomme ich noch und wenn ich dann ausziehe bekomme ich es dann auch noch?
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#4
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Das Kindergeld bekommst du auch wenn du ausziehst.
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