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Auszug aus dem Elternwohnhaus

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  #1  
Alt 18.07.2006, 13:21
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Beiträge: 6
Becky19 eine Nachricht über ICQ schicken Becky19 eine Nachricht über MSN schicken
Standard Auszug aus dem Elternwohnhaus

hey ich hab mal eine frage und zwar ist es möglich das ich mit meinem freund zusammen ziehe wenn ich ihn den ort ziehe wo ich meine ausbildung anfange auch wenn das nur ca 15 km von meinem alten wohnort weg ist?
mein freund ist 25 und ich 19
hat er anspruch auf eine eigene wohnung???
sein vater ist alki und ich muss mit noch 3 leuten (vater + 2 Schwestern 14/16jahre) in einer 2,5 zimmer wohnung wohnen
sind das härtefälle???
um antwort wäre ich dankbar

lieben gruß becky
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  #2  
Alt 21.07.2006, 11:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard Re: Auszug aus dem Elternwohnhaus

Hallo Becky19 ,

was du da aufzeigt finde ich schon ein Härtefall. Ihr solltet beide das persönliches Gespräch mit eueren SB's suchen.

Liebe Grüße
Kätzchen35
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #3  
Alt 24.07.2006, 16:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 6
Becky19 eine Nachricht über ICQ schicken Becky19 eine Nachricht über MSN schicken
Standard Re: Auszug aus dem Elternwohnhaus

Danke für die Information.
Nun folgendes Problem.
Mein Freund bekommt noch kein Hartz4 und ich bin in der Ausbildung.
was müssen wir jetzt tun. Mein Freund bekommt noch für einen Monat ALG1 und muss dann erst Hartz4 beantragen.
Was müssen wir beachten?
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