Auszug der Tochter unter 25

  • Hi ich bin neu hier im forum und hoffe das ich hier richtig bin . Frage : meine Bekannte hat eine Tochter die Tochter ist 20 jahre alt beide sind auf Hartz IV und wohnen in einer 1 Zimmerwohnung ca 40 qm . Da die Tochter ständig ärger macht und sperren bekommt wird das gesammte Geld gekürzt von beiden . meine Bekante ist dazu noch zu 80% gehbehindert .durch die Sanktionen des jobcenters ist meine Bekannte völlig verzweifelt da das geld nun an allen Ecken und Kanten fehlt. Anfragen beim Jobcenter ob die Tochter eine eigene Wohnung bekommt wurde abgelehnt . Aber meiner Meihnung nach ist dies ein Härtefall da sich meine Bekannte gegen ihrer Tochter auch nicht wehren kann. hätte jemand einen guten Rat was meine Bekannte machen könnte.


    MFG Old Harry

  • Hallo,


    um den Auszug eines Kindes U25 zu erwirken am besten mit der Tochter bei einer Beratungsstelle vorsprechen, dort wird ein Gutachten erstellt (gegebenfalls die Empehlung einer eigenen Wohnung)


    Die Wohnung ist ebenfalls viel zu klein für 2 erwachsene Personen! Sonst einen Umzugsantrag stellen!