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#1
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Hallo da ich net viel weiß über hartz 4 wollt ihr hier fragen und zwar gehts dadrum das meine mutter mich rauswerfen will, und ich weiß nicht wie das läuft, normal darf ich ja noch nicht ausziehen ausser ich hab nen eigenes einkommen weil ich ja noch keine 25 bin, aber wenn meine Mutter sowas unterschreibt das sie mich rauswirft, dann muss mir das sozial amt doch eine wohnung bezahlen oder täusch ich mich?
Hoffe um rat. Danke mfg Bfire |
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#2
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Hallo,
wenn es triftige Gründe gibt, dass du nicht mehr bei deiner Mutter wohnen kannst, kann die ARGE die Wohnkosten übernehmen (bis du 25 bist). Ein einfaches Schreiben deiner Mutter reicht dafür idR. nicht. Deine Mutter kann dich auch nicht einfach so rauswerfen... Grüße, Joachim |
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#3
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Die Mutter kann sehr wohl ihre volljährige Tochter des Hauses verweisen. Allerdings muss sie Unterhalt leisten und die Arge muss in den sauren Apfel beißen und die Differenz tragen.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Eltern den Rauswurf volljähriger Kinder untersagt.
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Torsten - errare humanum est - |
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#4
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die mutter darf ihre tochter eben nicht so einfach rauswerfen.gesetzlich ist sie dazu verpflichtet,ihr kind bis zum 25.lebensjahr bei sich wohnen zu lassen! ausser sie zeigt ihre tochter an und setzt eine einstweilige verfügung durch,dann darf sie das,ansonsten liegst du falsch!
ist ihre mutter gewalttätig oder psychische erkrankungen ist das z.b. ein grund auszuziehen! |
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#5
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Dann nenne mir mal bitte Gesetzbuch und §§, der die Eltern dazu zwingt.
Die Eltern sind lediglich zum Unterhalt verpflichtet. In welcher Form sie diesen leisten, ist ihnen überlassen. Ich bin sehr gespannt auf deine Antwort. Denn ich habe schon mehr als eine Handvoll U25 zu ihrer eigenen Wohnung verholfen, trotz SGB II.
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Torsten - errare humanum est - |
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#6
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Also ich habe auch mehrere Freunde (U25) eine eigene Wohnung bezogen haben weil deren Mutter sie rausgeworfen haben...
Viele machen es sogar mit absicht obwohl man sich mit denen doch noch gut versteht (mit den Eltern) weil die ARGE die wohnung jan icht einfach so bezahlt.
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#7
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In solchen Fällen liegt Sozialbetrug vor. Diees ist eine Straftat und jeder, der davon Kenntnis hat, ist verpflichtet, diese anzuzeigen, ansonsten macht er sich der Beihilfe zum Betrug, zumindest jedoch wegen Nichtanzeigen einer Straftat, strafbar.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#8
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Zitat:
ich hatte ja nicht geschrieben das die die ich kenne das machen nur habe das schon desöfteren von einigen gehört das es geht und sowas.
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#9
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ich weiß nicht ob es wirklich weiter hilft. die freundin meiner tochter hatte ne zeit bei mir gewohnt, da es zu hause nicht mehr ging. durch ihre sachbearbeiterin habe ich erfahren, das wenn jugendliche unter 25 eine eigene wohnung beziehen wollen, das es nur über das jugendamt ginge. wenn das jugenamt es absegnet( dazu machen sie hausbesuche u.s.w.) bekommt man eine wohnung vom amt bezahlt. aber wie gesagt ich weiß nicht ob es bei dir weiter hilft
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#10
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Hallo,ich hab da mal so nen anliegen.
Und zwar bin 20 jahre alt und wohne in Oberhausen,arbeite aber in Mülheim auf 120 euro basis,dazu kommt noch das ich mit meiner mutter und meinen 4 brüdern in einer viel zu kleinen wohnung lebe,ich hab kein eigenes zimmer und keine privatsphäre. komme auch nicht mehr mit meiner mutter zurecht....würde ich unter den umständen eine eigene wohnung bezahlt bekommen? aus meiner sicht ist das nämlich schon ein härtefall. gruß dani |
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