|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo- meine Tochter 18 möchte ausziehen- im Januar erhielt ich schon keine Leistungen mehr für sie da sie zuviel Nebeneinkommen hat- kann sie jetzt ohne Zustimmung der Arge ausziehen ( sie bekommt ja nichts mehr vom Amt) ??? Sie hat eine überbetriebliche Ausbildung- ihr Kindergeld und ihren Nebenverdienst- danke für eure Antworten. LG Silla25
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
klar kann sie ausziehen, wenn sie nichts bekommt. aber achtung: auch in zukunft wird sie erst ab dem 25. lebensjahr geld vom amt bekommen.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| keine leistung von alg1 ?? | kanister | Anspruch und Leistungen | 1 | 22.08.2009 17:32 |
| keine leistung wegen erbe...? | westi | Anspruch und Leistungen | 5 | 08.06.2009 23:25 |
| Arbeitsbescheinigung aber keine Leistung!? | edhardy | Anspruch und Leistungen | 7 | 20.09.2008 21:03 |
| wohnung im elternhaus = keine Leistung?? | olli0871 | Wohnung und Miete | 2 | 15.07.2008 14:28 |
| Keine Leistung | Blume | Minijob / 400 Euro Job | 3 | 08.08.2007 21:33 |