Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Wohnung und Miete

- Anzeige -

Auzug möglich mit 18 J. ????

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.06.2006, 19:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2006
Beiträge: 1
Standard Auzug möglich mit 18 J. ????

Hallo

Hab mal eine Frage die mir das Amt noch nicht beantworten kann.
Meine Tochter ist 17 Jahre und hat schon ein Baby, sie möchte aber mit 18 Jahren ausziehen.
Eine Ausbildung hat sie auch nicht, nur ihr Erziehungsjahr.
Wer weiß, ob sie dann ausziehen darf, oder bis 25 bei mir Wohnen muss.

Conny67
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.06.2006, 02:41
Administrator
 
Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 205
Standard Re: Auzug möglich mit 18 J. ????

Willkommen im Forum

Grundsätzlich besteht für unter 25 jährige kein Anspruch auf eine eigene Wohnung, das heisst ein Auszug wäre zwar nicht "verboten", aber der zuständige Träger würde die Finanzierung einer Wohnung ablehnen.
Allerdings besteht ggf. die Möglichkeit einer besonderen Härte, da die Tochter wiederum mit ihrer Tochter in der (evtl. kleinen ?!) elterlichen Wohnung leben muss. Hier empfielt sich in jedem Fall eine Nachfrage beim zuständigen Träger, aus dem stegreif kann ich zum Vorliegen einer solchen Härte bei Schwangerschaft / Mutterschaft einer unter 25 jährigen ALG Empfängerin leider nichts verlässliches schreiben.

Gruß

Philipp
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.07.2006, 17:34
Jen Jen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2006
Beiträge: 3
Standard Re: Auzug möglich mit 18 J. ????

Der Auszug ist möglich, wenn Sie argumentieren, dass die Situation sich so zuspitzt, dass Sie es nicht mehr mit Ihrer Tochter und ihrem Kind in einer Wohnung aushalten. Vorausgestz, Sie sind auch arbeitslos. Sind Sie nicht arbeitslos, sind Sie Ihrer Tochter zunächst unterhaltsverpflichtet. Dann kann diese aber wiederum argumentieren, dass für sie (ihre Tochter) die Situation unzumutbar ist.

Wenn Sie ALG II erhalten, kann das Amt sie dann nach Auszug Ihrer Tochter zwingen, in eine kleinere Wohnung zu ziehen!

Jen
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.11.2009, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 7
Standard

Hallo,ich hab da mal so nen anliegen.

Und zwar bin 20 jahre alt und wohne in Oberhausen,arbeite aber in Mülheim auf 120 euro basis,dazu kommt noch das ich mit meiner mutter und meinen 4 brüdern in einer viel zu kleinen wohnung lebe,ich hab kein eigenes zimmer und keine privatsphäre. komme auch nicht mehr mit meiner mutter zurecht....würde ich unter den umständen eine eigene wohnung bezahlt bekommen? aus meiner sicht ist das nämlich schon ein härtefall.

gruß dani
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.11.2009, 15:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Beantragen kannst du es und mit dem wenigen Platz begründen.Könnte durchaus klappen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.11.2009, 18:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 7
Standard

Ich werds mal versuchen,
dankeschön.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wohngeld möglich??? kaufmann weitere Themen 5 26.11.2007 04:36
Umzug 07 so einfach möglich??? GhostMen Wohnung und Miete 1 10.01.2007 08:33
studium und ALG II - ist das möglich??? denise Anspruch und Leistungen 0 18.12.2006 22:42
Auszug bei den Eltern möglich? Butterblume06 Wohnung und Miete 0 16.10.2006 11:45
Umzug möglich!???? elfenbibu Wohnung und Miete 0 01.10.2006 21:41