Bald Obdachlos?

  • Mein Arbeitsvertrag wäre bis zum ende des monats gegangen durch einen monate langen angestauten streit habe ich am montag einen aufhebungsvertrag unterschrieben. Es heißt man bekommt diese drei monatige sperre vom amt nicht (nur drei wochen) wenn der AV innerhalb von sechs wochen eh geendet hätte.


    Zudem wollte ich am 1 oktober umziehen und mir einen neuen besseren job suchen. Jetzt habe ich aber durch den jobverlust keine 800 euro kaution mehr zur verfügung ich kann dann nur die miete zahlen.


    Ich war bei der Agentur für Arbeit und die bearbeiterin meinte ich werde wohl vllt eine sperre bekommen soll mir aber keine sorgen machen da das jobcenter es wohl definitiv übernehmen müsste die önnten dadurch das ich zuerst bei denen war nicht einfach nein sagen.


    Also bin ich zum Jobcenter und die sind sich auch nicht sicher ob und überhaupt. Erst in zwei wochen habe ich einen termin und da soll dann alles iwie larifari geklärt werden ob die mir meine kaution übernehmen und den rest. (kaution bürgschaft macht der vermieter nicht, kredit kann ich nicht,wohnungsamt hilft nicht) Und was mache ich mit meinen beiden katzen und zwei hunden???


    Was mache ich nun?

  • Oh, das war wohl ein tiefer Griff in die sch... Hinterher ist man immer schlauer, ich weiß. Der Aufhebungsvertrag war sicherlich keine geschickte Aktion. Versuche zu retten, was zu retten ist! Hier nachzufragen ist schon mal ein guter Anfang!


    Also wegen der 2 Wochen sollen die sich man nicht so anstellen. Da Dein Vertrag befristet war, mußtest Du doch bereits vor 3 Monaten Deine bevorstehende Arbeitslosigkeit melden. Also bist Du für den nächsten Ersten sowieso vorgemerkt und das schlimmste was passieren könnte wäre, das man Dir die 2 Wochen als Sperre einrichtet. Das fände ich zumindest fair, als Konsequenz für Deinen unbedachten Aufhebungsvertrag. Da hättest Du Dich besser krankschreiben lassen. Das die Firma für 2 Wochen noch so'n Aufhebens macht wundert mich.


    Wenn die vom Amt selber nicht mal wissen, wie die Rechtslage in Deiner Situation ist, bereite Dich vorsichtshalber auf beides (Sperre und nicht Sperre) vor. Ich vermute mal, das ist jetzt Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters und da solltest Du bei Deinem Termin alle Register ziehen, um eben keine Sperre zu kriegen. Ich habe auch mal einen befristeten Vertrag gekündigt, weil ich mit den Arbeitsbedingungen überfordert war. Zusätzlich haben allerdings auch meine Kinder und meine Eltern wegen der Kinder Streß gemacht, die Betreuung war geplatzt und ich konnte mich nicht mehr auf meinen Job vorbereiten. Ich bin damit durchgekommen. Ich kenne auch jemand, da wurde nach 10 Jahren gekündigt mit der Begründung, Angst vor dem fahren auf der Autobahn zu haben und das ist durchgekommen. Du mußt Deine Situation nur glaubhaft und nachvollziehbar darstellen.


    Fakt ist, Du hattest sogar Monatelangen Streit. Ich weiß zwar nicht, worum es da geht und wie sich das ausgewirkt hat - ich würde es als Mobbing darstellen bzw. das es Dich derart belastet hat und dass Du es einfach nicht mehr ausgehalten hast. Vielleicht hattest Du nachts schon Alpträume davon, konntest nicht mehr richtig schlafen, hattest deshalb sogar Angst, zur Arbeit zu gehen/bestimmten Kollegen-Vorgesetzten zu begegnen. Wenn Du keinerlei Alpträume hattest, könnten Dir Deine Arbeitsmaterialien im Traum erschienen sein, die Dich ständig zurecht gewiesen hätten. Geh schnell zu einem Arzt, vielleicht kriegst Du ein Attest, weil es Dir so schlecht geht. Vielleicht warst Du in der Vergangenheit sogar deshalb beim Arzt? Ich hoffe, Du bist nicht verpflichtet, selbst gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen hinzunehmen. Diese Frage solltest Du Deinem Arzt und dem Jobcenter-Berater stellen. Damit müßtest Du eigentlich durchkommen - gerade im Hinblick auf nur noch die 2 Wochen. Hattest Du denn nicht noch Urlaubsanspruch gehabt, den Du für diese letzte Zeit hättest nutzen können?


    Dann könntest Du versuchen, den Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen - wegen der Kaution und der evtl. Sperre. Das geht zwar wahrscheinlich nicht und es wird Dir sicher auch schwer fallen. Aber die Kaution ist den Versuch vielleicht wert, über den Schatten zu springen? Um wenigstens die Sperre sicher zu verhindern könntest Du Deinen Arbeitgeber bitten, den Aufhebungsvertrag zu ändern, so daß Dein Arbeitgeber Dir kündigt. Das sollte auch für zukünftige Arbeitsstellen Dein erster Gedanke sein, wenn Du unbedingt gehen willst. Für Deinen Arbeitgeber ist das kein Unterschied, er ist Dich los und spart die 2 Wochen Geld ein. Für Dich hängt immerhin die Sperre dran. Dem Jobcenter erzählst Du dann, das Du mit dem Aufhebungsvertrag nicht mehr einverstanden warst, die sollten Dich wieder einstellen wegen der Kaution. Die wollten aber nicht und haben in eine (fristlose?) Kündigung umgewandelt. Da kann das Jobcenter dann auch nicht gegen an.


    Die Ämter übernehmen meist keine Kautionen, außer es droht Obdachlosigkeit. Das mache deutlich. Ferner kann die Kaution auch in 3 Raten gezahlt werden - das ist doch vielleicht hinzukriegen? Dein Vermieter muss darauf eingehen! Allerdings macht es mich stutzig, das Dein neuer Vermieter demnach auf Bargeld bzw. Überweisung besteht. Will er sich bereichern? Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen, sicher und gewinnbringend anzulegen. Bei Mietende (wenn alles in Ordnung ist) muss er alles inkls. Zinsen an Dich auszahlen. Leider ist die Inflationsrate höher als die Zinsen. Ob Kaution oder Bankbürgschaft - es macht eigentlich keinen Unterschied: der Vermieter wird dadurch nicht reicher und Schäden oder Mietausfälle sind in beiden Fällen abgesichert. Falls Du das Geld noch irgendwie auftreiben kannst: informiere Dich sofort bei Deiner Bank, Du mußt das Geld auf ein extra Sparbuch einzahlen auf deinen Namen und es "verpfänden". Dann kann Dein Vermieter ohne Dich nicht dran an Dein (!) Geld und denk an den Freistellungsauftrag wegen der Zinsen-Steuern. So habe ich es mit meinem Untermieter gemacht und das hat gut funktioniert. Natürlich solltest Du keinerlei Grund liefern, die Mietsicherheit zu verlieren. Die Kaution brauchst vielleicht bei einem späteren Umzug.


    Was ist das für eine Bürgschaft, das der Vermieter die nicht akzeptiert? Eine Bankbürgschaft macht normalerweise keine Probleme. Du brauchst kein Bargeld hinterlegen, bekommst aber auch keine Zinsen und mußt Gebühren zahlen. Bei uns waren das 0,75 € im Monat. Da könntest Du noch mal im Mietrecht googlen, ob der Vermieter tatsächlich so wählerisch sein und eine Bankbürgschaft ablehnen darf. Da Du noch sehr jung und unerfahren wirkst - vielleicht können Deine Eltern für die Summe bürgen. Das setzt aber großes Vertrauen in Dich und ein gutes Verhältnis voraus.


    Wieso fallen Dir erst 2 Wochen vor dem Umzug der Verbleib Deiner Haustiere ein? Was hast Du denn mit dem neuen Vermieter vereinbart? Sag mal, wie alt bist du eigentlich?


    Bevor Du obdachlos wirst, würde ich einfach in der Wohnung drinbleiben. Du bist nicht verpflichtet, als Obdachloser zu leben! Wir kriegen bald Winter! Rede mit Deinem Vermieter, ob Du länger wohnen bleiben darfst. Wenn noch kein neuer Mieter vorhanden ist, ist das für beide eine gute Lösung. Hab ich schon 2x gemacht! Ansonsten muss man halt versuchen, bis man Dich per Räumungsklage raus hat. Das dauert länger. Im Internet ist von einer Familie die Rede, die hat es 4 Jahre geschafft. Wichtig ist, das Du die Miete usw. normal weiterzahlst, ist ja klar. Nervig ist es auch, wenn die dauernd Räumungstermine setzen, die sich nicht einhalten lassen. Das mußt Du in der Situation aber in Kauf nehmen! Denn arbeitslos UND obdachlos - das ist der Anfang vom Ende!!!!! Ohne Wohnung kriegste keine Arbeit und ohne Arbeit keine Wohnung. Ziehe auf gar keinen Fall aus, wenn das mit Deiner neuen Bude wegen der Kaution nicht klappt!!! Den Räumungsleuten mache klar, das Du ja gerne ausziehen würdest, wenn Du nur eine bezahlbare Wohnung hättest und das mit der Kaution klar geht. Die Räumer werden Dir bei der Suche behilflich sein, um Dich schnell "loszuwerden"! Und das sollte bei Deinem Jobcenter-Termin auch Thema sein! Ich kann mir nicht vorstellen, das die Dich gerade kurz vorm Winter in die Obdachlosigkeit entlassen. Wenn doch, sofort Widerspruch einlegen!


    Was wird aus Deinem neuen Mietvertrag, wenn der Vermieter Dich nicht einziehen läßt? Du hast dann für 3 Monate eine doppelte Miete an der Backe, weil der Jobcentertermin so spät ist, zum Umzug eben. Versuche einen Nottermin zu bekommen und weise darauf hin, das DU die Folgekosten durch den späten Termin dem Jobcenter als Verursacher in Rechnung stellst!


    Alles Gute!

  • @ Kaktusblüte Was gibst du denn hier für einen Schwachsinn von dir. Hättest du in der Zeit wohl mal lieber an deiner Matratze gehorcht.


    Zunächst wird er sicher eine Sperre bekommen denn ein Aufhebungsvertrag bedeutet nun mal dann ohne Arbeit dazustehen. Nur weil es etwas Ärger auf Arbeit gibt sollte man nicht so ohne weiteres kündigen. Da der Arbeitsvertrag wohl sowieso befristet war hätte man auch noch die paar Wochen arbeiten können wenn man weiß das eine Verlängerung nicht gemacht wird von seitens des Arbeitgebers.


    Du schreibst das du umziehen und dir einen anderen Job suchen wolltest. Das ist ja gut und schön allerdings hast du es gerade falsch herum gemacht. Wenn du vom ALG1 eine Sperre bekommst dann wirst du zwar übers JC erstmal Leistungen bekommen, aber nur auf Darlehensbasis. Die Kaution ist eh eine Kann Bestimmung. Darauf hättest du keinen Rechtsanspruch. Entweder müßtest du schauen ob der Vermieter sich auf eine Ratenzahlung einlässt oder ob dir Familie und Freund weiterhelfen können.Im Bezug auf deine Tiere müßtest du doch wissen ob du diese in der neuen Wohnung halten kannst. Ansonsten müßtest du ein neues Zuhause für Sie suchen.

  • Mein Arbeitsvertrag wäre bis zum ende des monats gegangen durch einen monate langen angestauten streit habe ich am montag einen aufhebungsvertrag unterschrieben. Es heißt man bekommt diese drei monatige sperre vom amt nicht (nur drei wochen) wenn der AV innerhalb von sechs wochen eh geendet hätte. ...

    Oh, das war wohl ein tiefer Griff in die sch...... Also wegen der 2 Wochen sollen die sich man nicht so anstellen. ... und das schlimmste was passieren könnte wäre, das man Dir die 2 Wochen als Sperre einrichtet. Das fände ich zumindest fair, als Konsequenz für Deinen unbedachten Aufhebungsvertrag. Da hättest Du Dich besser krankschreiben lassen. Das die Firma für 2 Wochen noch so'n Aufhebens macht wundert mich. Wenn die vom Amt selber nicht mal wissen, wie die Rechtslage in Deiner Situation ist, bereite Dich vorsichtshalber auf beides (Sperre und nicht Sperre) vor. Ich vermute mal, das ist jetzt Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters....

    Na, anscheinend war dein Beitrag auch nicht gerade ein guter Griff. Einerseits sollen die sich nicht an Recht und Gesetz halten, und andererseits soll der TE alles tun, um gesetzlich definierte Ansprüche herzustellen.

    Zitat

    § 159 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit (1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe), .... (3) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich 1. auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte, ....

    @ Kaktusblüte Was gibst du denn hier für einen Schwachsinn von dir. Hättest du in der Zeit wohl mal lieber an deiner Matratze gehorcht....

    dms PS: die Auswirkungen auf das ALG II aufgrund der zu erwartenden Sperrzeit sind noch nicht beschrieben wurden.