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#1
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Hallo zusammen,
Ich werde vermutlich in nächster Zeit einen Hartz IV-Antrag stellen müssen und würde gerne wissen ob ich, wenn ich in dem Haus meiner Mutter lebe als sog. Bedarfsgemeinschaft angesehen werde. Zur Info: Ich wohne in der oberen Wohnung, meine Mutter in der untern, ich bezahle einen Betrag X an meine Mutter als Miete. Selber bin ich 40 Jahre alt, meine Mutter ist bereits in Rente. |
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#2
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Zitat:
War bei mir jedenfalls so. |
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#3
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Sobald der Antrag auf ALG II nach dem 01.07.2006 gestellt wird, wird es als Bedarfsgemeinschaft angesehen. War bei mir jedenfalls so. [/quote] No so ganz einfach ist das aber nicht. Nur bis zur vollendung des 25.Lebensjahres zählt man in solch einer Konstelation zur BG. Anderwaltig NICHT!!! @Bernd Du schreibst du bist 40 Jahre..........somit bildest du deine eingene BG. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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