Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Wohnung und Miete

- Anzeige -

Bedarfsgemeinschaft ja oder nein?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.11.2009, 13:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
Standard Bedarfsgemeinschaft ja oder nein?

Hallo,

ich bin 23, arbeite seit über 1 Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma und wohne mit meiner Mutter - die seit Jahren Hartz 4 bekommt - in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen. Meine Mutter bekommt den Regelsatz + halbe Miete (352 € + 211 € halbe Miete).

Sie hat schon länger Probleme mit ihrem Sachbearbeiter, der uns immer Sachen vorwirft und abfordert die nie stimmten. Nun ist rausgekommen, dass er ihr Jahrelang zu wenig bezahlt hat etc. Nun fordert er von mir ich solle ca. 200 € zurückzahlen, da ich zuviel verdient hätte (mein Gehalt ist immer etwas unterschiedlich, je nachdem ob Überstunden anfallen) und mein Leistungsanspruch damit sinke.

Allerdings arbeite ich wie gesagt schon seit 2 Jahren ununterbrochen, musste trotzdem immer meine Gehaltsnachweise hinschicken, warum eigentlich?

Ich bekomme vom Arbeitsamt nich 1 Cent. Könnt ihr mir vlt. helfen was mein Gehalt damit zu tun hat und warum ich in ihrem Bescheid immer mit auftauche...

Desweiteren hat eine Freundin von uns - deren Sohn beim Arbeitsamt arbeitet - uns gesagt wir wären gar nicht als Bedarfsgemeinschaft eingetragen....ich blicke da nicht mehr durch könnt ihr uns helfen bitte :-)

liebe Grüße
Norman86
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.11.2009, 13:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

ihr geltet als HG nicht als BG..
ihr solltet das nochmals, dem sb von deiner mutter sagen.. gleich ein schreiben mit vorlegen aus dem man erlesen kann, das ihr seit deiner arbeitsaufnahme nicht füreinander aufkommt, weder materiell noch finanziell..

evtl. wäre ein überprüfungsantrag notwendig..ab deiner arbeitsaufnahme..da du ja angemeldet hast, das du berufsttätig bist, hätte der sb dich damals schon aus der bg nehmen müssen und euch als hg führen....vl hat ja einer der anderen noch einen tip, ob du da eine möglichkeit hast, diesen überprüfungsantrag zu stellen..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...

Geändert von BineNRW (29.11.2009 um 13:47 Uhr) Grund: hinzugefügt
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.11.2009, 15:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
Standard

Vor allem warum will das Arbeitsamt immer meine Gehaltsnachweise sehen? Ich zahle doch sowieso die andere halbe Miete. Bin halt unsicher ob wir überhaupt ne BG sind ...und was bedeutet HG? Was können wir am besten machen? Da der SB uns ja aufm Kieker hat....Kann meine Mutter Widerspruch einlegen und wenn ja muss der begründet sein?

lg Norman
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.11.2009, 17:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

eine HG ist eine Haushaltsgemeinschaft, die ihr bildet, da du deinen lebensunterhalt selbst bestreitest und keinen anspruch auf leistungen von h4 hast..

deine mutter sollte vl. den erwähnten überprüfungsantrag stellen, ab deiner arbeitsaufnahme und das schreiben *wir stehen finanziell und materiell nicht füreinander ein, seit arbeitsaufnahme* beilegen, gleichzeitig darauf hinweisen, das dies damals schon gemeldet wurde..
du dürftest nicht in dem bescheid deiner mutter stehen..bist demnach auch nicht verpflichtet dein einkommen offen zu legen, da du für diich selbst witschaftest und auch deinen mietanteil selber trägst..

einen widerspruch kann sie stellen, einfach formlos, mit dem zusatz begründung folgt..somit ist fristwahrung gerechtfertigt..

wenn der sb dann immernoch nicht darauf eingeht, würde ich mal einen termin beim teamleiter bzw. in der nächsten etage verlangen..auf jeden fall den eingang der schreiben bestätigen lassen..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.11.2009, 17:33
Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 90
Standard

Nein ... Sie werden als BG eingestuft und nicht als HG !


Sie ist noch keine 25 und somit für das Amt nicht HG fähig. Es währe etwas anderes wenn Sie nicht bei Ihrer Mutter leben würde.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 29.11.2009, 17:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11
Standard

Ich bin ein er aber wieso 25? Ich würde selbst wenn ich arbeitslos werde doch nicht mal Hartz 4 bekommen und nun arbeite ich doch!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.11.2009, 18:14
Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 90
Standard

SORRY für die Verwechslung deines Geschlechts !

Das spielt keine Rolle ob du Hartz 4 bekommst oder nicht, wichtig ist das man in einer Bedarfsgemeinschaft teilen kann und somit das Einkommen aller bewertet werden muss um den Bedarf zu ermitteln. Auch wenn ihr euch nur die Zahnpaste teilt.

Erst wenn du über 25 bist kannst du die BG in eine HG umwandeln. Wenn du mit fremden leben würdest könntest du das schon vorher machen.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29.11.2009, 18:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

das ist nicht richtig..
sobald die person ihren lebensunterhalt selbst bestreiten kann, ist es eine HG..

ich berufe mich da auf unseren eigenen fall..und mein sohn ist erst 19..und ist aus der bg gefallen..mit der begründung, er bestreitet seinen lebensunterhalt selbst und muß auch seinen mietanteil zahlen, wir bekamen dadurch weniger kosten für miete und heizung..man sagte er solle wenn notwendig wohngeld beantragen..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...

Geändert von BineNRW (29.11.2009 um 18:28 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 29.11.2009, 22:37
Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 90
Standard

Er bekommt ja auch Geld von der ARGE da er ja zurückzahlen muss. Somit kann die ARGE beide als BG bewerten. Wo ist das Problem ?
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 29.11.2009, 22:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Norman86 Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich bekomme vom Arbeitsamt nich 1 Cent. Könnt ihr mir vlt. helfen was mein Gehalt damit zu tun hat und warum ich in ihrem Bescheid immer mit auftauche...

liebe Grüße
Norman86

das problem liegt dabei, das er KEINE leistungen vom amt erhält, somit auch nicht zur bg gehört und nun sein eigenes süppchen kocht, also sind sie doch eine hg..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[Alleinstehend] Wassergeld ja oder nein ?? mouhtaram Anspruch und Leistungen 0 04.02.2009 00:15
Einbeziehung in Bedarfsgemeinschaft / Ja oder Nein Horst GRUNERT Anspruch und Leistungen 2 22.09.2008 12:21
bedarfsgemeinschaft ja oder nein? susi2103 Anspruch und Leistungen 9 14.03.2008 18:16
Rückwirkendezahlung JA oder Nein?! Ina1011 Anspruch und Leistungen 2 18.01.2008 09:43
ALG 2 ja oder nein? merodicem Anspruch und Leistungen 5 07.11.2007 22:30