Behinderung / rückwirkende KdU?

  • Hallo liebes Forum,


    wir beziehen seit Februar 2009 ALG II (2 E + 3 minderjährige Kinder).


    Unsere älteste Tochter leidet an einer Hörbehinderung. Nach "externen" Hinweisen (Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte) haben wir im Nov 09 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nun kam die Anerkennung einer Behinderung von 70 %, rückwirkend ab Geburt in 2003. Folglich stehen uns höhere KdU-Beträge zu (+ 10 qm Wohnfläche sowie höhere Heizkosten; Anm.: Das aktuelle Mietobjekt ist zu teuer...KdU sind nach einer Übergangsfrist ab Sept. 09 gekürzt worden.)


    Wie verhält sich dies nun mit den ALG-II-Leistungen bzgl. der KdU?
    Können wir rückwirkende Zahlungen geltend machen?
    Oder geht dies erst ab dem laufenden bzw. künftigem Bescheid wg. der Widerspruchsfristen?


    Vielen Dank im Voraus für eine Info!
    SchlitzohrTom

  • Im Normalfall - und davon gehe ich auch hier aus - wird "bewilligt" immer erst ab Antragstellung. Solltet ihr schon "damals" Antrag gestellt haben hinsichtlich möglicher Änderung der KdU unter Hinweis, dass Unterlagen später nachgereicht werden (können), sollte dies noch anerkannt werden. Habt ihr das nicht getan, dann zählt es erst ab Bewilligung, wann auch immer ihr die entsprechenden Antrage dann gestellt habt/oder noch stellen wollt.