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#1
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Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage, es ist so, dass mein Freund Hartz4 empfängt und eine Wohnung vom Amt bezogen hat. Wir würden aber gerne zusammen ziehen. Er ist auf das Geld vom Amt angewiesen, da ich auch noch in der Ausbildung bin und leider die Kosten für eine Wohnung nicht alleine tragen kann! Nun ein paar Fragen: 1) Ist es als Hartz4 Empfänger überhaupt möglich, zusammen zu ziehen? 2) Wie sieht das mit der Kostenübernahme aus? Was muss ich als Azubi zahlen im Falle eines Zusammenzugs? 3) Werden Ihm irgendwelche Leistungen gekürzt? 4) Wie sieht das mit dem Besucherrecht aus? Kann ich nicht theoretisch 3 Monate bei Ihm sein? Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen ![]() Liebe Grüße die Uschi |
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#2
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Hallo Uschi,
1) niemand kann jemandem verbieten, mit einer anderen Person zusammenzuziehen, also auch nicht die ARGE. 2) + 3) Normalerweise müsstest du für 50 % der Miete + NK aufkommen. Die ARGE wird vermutlich versuchen, euch sofort als BG zu sehen und dein Azubi-Gehalt komplett anrechnen, aber das darf sie eigentlich nicht. Allerdings, je nachdem wie teuer die Wohung ist und wieviel du verdienst, könnte es so sogar besser für euch aussehen. Euch würden als BG zustehen: 2 x 316 EUR Regelleistungen Miete und NK, wenn sie bisher komplett übernommen wurden auch weiterhin komplett abgezogen würde dein Einkommen - Freibeträgen: 100 EUR Grundfreibetrag von 100-800 EUR noch mal 20 % Aaaaaber: Wenn du unter 25 bist und bisher zu HAuse wohnst, kann ein Zusammenzug problematisch sein, sofern du nicht für deinen Lebensunterhalt alleine (d. h. ohne ARGE) aufkommen kannst (anteilige Miete + NK, Lebensmittel etc.) 4) Ein klares NEIN! Du darfst maximal 6 Wochen am Stück bei ihm wohnen und musst danach zumindest für einige Tage wieder an deinem Wohnsitz übernachten, da du ansonsten nicht mehr als Besuch giltst. Sollte die ARGE dahinter kommen, dass du 3 Monate am Stück bei deinem Freund gewohnt hast, kann sie Leistungen (anteilig) zurückfordern und ihr habt wahrscheinlich noch eine Klage wegen Betrugs am Hals. Also srid damit vorsichtig! Lioebe Grüße, Jana |
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#3
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Jana 1987!
Wieso stehen beiden 316 € Regelleistungen zu? Das ist Käse! Sie ist in der Ausbildung und dann müssen die Eltern erst einmal dafür aufkommen, da ist nicht einfach mal wir machen eine BG; Kannste wohl knicken! Gruss |
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#4
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Horst, das war eine REchnung, falls die ARGE beide als BG einstuft. Dann wird für beide zusammen der Bedarf ermittelt und danach ihr Einkommen abgezogen.
ICh habe aber auch geschrieben, dass sie normalerweise die Hälfte der Miete und NK übernehmen muss, da die ARGE ihrem Freund diesen Betrag kürzen wird. In diesem Fall bekommt sie natürlich nichts von der ARGE, ihr Freund allerdings weiterhin 351 EUR als Alleinstehender. Lies dir meinen Beitrag nochmal in Ruhe durch, ich habe verschiedene Möglichkeiten aufgezählt. Gruß, Jana |
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