Bestätigungen oder Anträge wo einfordern.

  • Hallo,
    vielleicht kann mir wer helfen.
    Grundinfo: Bin verheiratet und habe eine 5 jährige Tochter. Möchte mich scheiden lassen und wieder in meine alte Heimat ziehen. Als erstes brauche ich eine Wohnung für meine Tochter und mich.
    Meine Frage: Bei welcher ARGE muss ich mir bestätigen lassen, dass ich Zuschüsse etc. für den Umzug bzw. für die neue Wohnung und Möblierung bekomme - bei meinem alten Landkreis oder in dem Landkreis, in den ich ziehen will?
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Trotzkopf

  • Hört sich an, als wäre die "alte Heimat" etwas weiter weg von Deinem jetzigen Wohnort. Ich wage zu bezweifeln, dass Dir hierfür irgendwelche Kosten genehmigt werden, da kein zwingender Grund (wie z.B. Arbeitsaufnahme) vorliegt, quer durch die Republik zu reisen :rolleyes:
    Hinsichtlich Möblierung wirst Du Dich in erster Linie mit Deinem Noch-Ehemann auseinandersetzen müssen. Dir steht ja die Hälfte des Mobilars zu, worauf das Jobcenter dringen wird.


    Deinen Wegzug musst Du bei dem JETZT für Dich zuständigen Jobcenter melden/beantragen;- eventuelles Mobilar für die neue Wohnung beim Jobcenter an Deinem Zielort.


    Gawain