betreutes Wohnen/Jugendamt oder Hartz IV - Auszug unter 25 Härtefall

  • Hallo,


    erstmal Vorweg, ich bin bereits 18 Jahre alt.


    folgende Situation:


    Im Moment suche ich mal den einen, mal einen anderen Freund auf und übernachte dort. Alle meine Freunde wohnen in "Stadt A" und meine Schule befindet sich in "Stadt B". Ich habe von zu Hause meine Schultasche mitgenommen und ein paar Sachen zum Anziehen. Mehr habe ich nicht. Manchmal kommt es vor, dass meine Freunde nicht zu Hause sind und ich mehrere Stunden vor der Tür sitzen muss, bis die wieder nach Hause kommen. Ich habe schon auf einer Parkbank übernachtet. Darüber könnten ggf. alle meine Freunde, bei denen ich mich seit dem Beginn der Sommerferien durchgehend aufhalte und die mich „durchziehen“, beim Jugendamt aussagen. Ich merke, dass ich meinen Freunden zur Last falle, denn sie haben wenig Geld und einen „Esser“ mehr im Haushalt. Das möchte ich nicht mehr…


    Ich kann nicht mehr zu Hause wohnen, weil:


    .. mir nicht alle Räume zugänglich gemacht wurden.


    Das Wohnzimmer wurde von meinem Vater abgeschlossen.


    Ich habe dort ein Zimmer, in dem ich mich aufhalten kann. Dieses ist mit einem Fernseher, einem kaputten DVD-Player und kaputten Computer ausgestattet. Also kann ich zu Hause nur auf der Couch liegen und Fernsehen gucken, obwohl ich mir gerne etwas anderes gewünscht hätte.
    Wir haben noch einen Raum, der nicht genutzt wird und mit Kartons und Wäsche voll gestellt ist.


    .. keine abwechselungsreiche und gesunde Ernährung gewährleistet ist.


    Der Kühlschrank ist zwar voll mit Fertiggerichten für die Mikrowelle, aber ich durfte täglich nur ein Gericht essen, denn laut Aussage meines Vaters würden sonst monatlich zu hohe Kosten für meine Ernährung entstehen. Obst und Gemüse war nie vorhanden.
    Als Getränk konnte ich mir lediglich einen löslichen Zitronentee mit kaltem oder warmem Wasser verrühren.


    .. mir meine Krankenkassenkarte von meinem Vater vorenthalten wurde.


    .. ich aus meinen alten Klamotten rausgewachsen bin und mir wurden keine neuen Sachen gekauft. Da meine Schuhe sowie meine Hosen Löcher haben, bin ich häufig stark erkältet.


    .. mein Vater immer an mir „vorbeigelebt“ hat – wir haben nie miteinander geredet und er hat sich kaum für meine gesundheitliche, schulische und finanzielle Situation interessiert.


    .. ich kein regelmäßiges, ausreichendes Taschengeld erhalte.


    .. ich nicht die finanziellen Möglichkeiten gestellt bekomme, regelmäßig die vom Gericht festgelegten Besuche bei meiner Mutter wahrzunehmen.


    .. das Geld für einen Frisörbesuch habe ich von meinem Vater erst dann erhalten, wenn meine Haare schon die Länge erreicht haben, dass ich in der Schule von meinen Kollegen ausgelacht wurde.


    .. ich das Gefühl habe, ständig von meinem Vater angelogen zu werden, z. B. über unsere finanzielle Situation, weil er eine 3,5 Zimmerwohnung für 2 Personen angemietet hat und er selbst stets sehr gut bekleidet ist. Mir gegenüber sagt er immer, dass wir kein Geld haben und er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat bzw. Privatinsolvenz angemeldet hat.


    An dieser Stelle würde ich Ihnen gerne folgende Sache schildern.
    Mein Vater hat bei seinem Rechtsanwalt unter meinem Namen ein Verfahren gegen meine Mutter eingeleitet, sobald ich 18 Jahre geworden bin. Ich habe nie Durchschriften des Schreibens dieses Verfahrens erhalten, weil mein Vater meine Briefe wohl unterschlagen hat bzw. im verschlossenen Wohnzimmer aufbewahrt. (Ich habe kein Briefkastenschlüssel) Darüber füge ich Ihnen in der Anlage mein Schreiben an diesen Anwalt als Beweis in Kopie sowie das Antwortschreiben des Anwalts mit einer Kostenrechnung, die ich begleichen sollte. Das Verfahren ist hoffentlich beendet und ich habe bei diesem Anwalt ein Beratungshilfeformular unterschrieben.


    Nun zu meinen Fragen:


    Im moment bin ich mit dem Jugendamt am kämpfen und habe mittlerweile das Gefühl dass dieser Antrag für betreutes Wohnen abgelehnt wird, nun will ich zum Arbeitsamt gehen, weil ich dies als letzte Chance sehe. Ist dies ein Fall der als Härtefall durch geht oder würdet ihr sagen ich habe auch dort keine Chance?


    Eine andere Frage, um Hartz IV zu beantragen - kann ich weiterhin zur Schule gehen, oder müsste ich diese schmeissen?


    Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.

  • hallo
    ich bin 45 und geschieden habe 2 kinder der junge lebt bei seinem vater und die tochter bei mir, beide haben neue lebenspartner, meine tochter kann diesen nicht akzeptieren, hat jetzt das jugendamt eingeschaltet weil sie hier nicht mehr wohnen möchte und bei ihrem vater auch nicht, lol sie hat es saugut, hat dann und wann hier im haushalt geholfen, sie ist eifersüchtig auf meine freund sie hasst es wenn ich sex mit ihm habe, am liebsten soll das nur sein wenn sie nicht zu hause ist, und sie mag es nicht wenn er ihr sagt was sie tun muss, sie mag sich nicht an regeln halten, sie will machen was sie will, sie hat am jugendamt gesagt sie hätte angst das mein freund ihr körperliche gewalt antut, weil er 2x laut geworden ist ihr gegeüber, liegt aber anschließend in seinen armen auf der couch und schläft dort ein , auch entblöst sie ihren oberkörper und lässt sich von ihm massieren, lol gut was, weil sie sollche angst vor ihm hat,fg
    ok das sind gründe für das jugendamt für meine tochter betreutes wohnen zu beantragen, sie wird gefördert ich habe gesagt sie kann anch hause kommen auch mein mann sagt sie kann zu ihm ziehen also sie muss nicht auf der stasse wohnen lol,
    irgendwie hast du wohl das falsche jugendamt erwischt, ich würde dir sofort betreutes wohnen anbieten, eine stinksauere mutter:D:mad:





  • Hallo, das ist ja wirklich extrem.
    Also ich weiß nicht ob dein Fall zu den Härtefällen dazugehört, weil ich nichtmal weiß ob meiner dazugehört (Thread von mir: Eigene Wohnung oder betreutes wohnen). Frage einfach mal bei der Arge im Bereich U25 nach, die werden dir mehr Auskünfte geben. Oder du schreibst denen eine Email ob du einen Termin haben kannst, dann mußt du nicht dort rumsitzen und hast einen Termin, denn ohne kommt man dort sowieso nicht sehr weit. Wenn sie dich nach der Adresse fragen, gib einfach eine von deinen Freunden an, wenn du der Meinung bist, dass dein Vater die Post unterschlägt. Denn sie müssen dir den Termin per post zusenden. Einen Briefkastenschlüssel hab ich derzeit auch nicht. Und somit komme ich nicht an meine Post. Super sowas. Hab schon versucht das Schloß zu knacken mit verschiedenen drähten etc. nur leider hat das auch nicht funktioniert. Übrigens wenn dir dein Vater Post unterschlägt oder unterschlagen hat, dann kannst du ihn dafür anzeigen etc. Das öffnen fremder Post ist nämlich strafbar. Und was das Taschengeld angeht, deine Eltern sind dazu nicht verpflichtet dir Taschengeld zu geben, jedoch sind sie dazu verpflichtet dir Unterhalt zu bezahlen.
    Bekommst du denn kein Kindergeld? Denn das könntest du für dich beantragen bzw wenn dein Vater das für dich bekommt, gehe zur Familiengeldkasse und sag ihnen dass du das Geld in Zukunft auf dein Konto gutgeschrieben haben möchtest. Ich denke du kannst weiterhin zur Schule gehen, wenn du Hart4 bekommen solltest.
    Kannst du denn nicht zu deiner Mutter ziehen? schließlich bist du 18 und darfst selbst entscheiden, wo du wohnen möchtest. Da gilt das Sorgerecht nicht mehr. Vielleicht kannst du dir aber auch einen Nebenjob suchen, damit du wenigstens ein bisschen Geld hast. Oder: was machst du denn für eine Schule? Ich gehe davon aus, dass du dein Abitur machst. Vielleicht kannst du Bafög beantragen oder sowas. Ich weiß es auch nicht. Wie gesagt entweder gehe zum Amt, erkläre ihnen die Situation oder lass dir per Email/Telefon einen Termin geben. Vielleicht konnte ich dir ja helfen.
    Viel Glück.

  • Hallo!


    Zitat

    hallo
    ich bin 45 und geschieden habe 2 kinder


    Deine Antwort ist genauso diffus wie die Frage!:D:confused:

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!