Betriebskosten aus ALG II Zeiten

  • Bis 2.12.2007 bekam ich ALG II. am 13.12.2007 stellte ich bei der ARGE einen Antrag auf Übernahme der Betriebskostennachzahlung von 2006. Bereits am 19.12.2007 wurde mir diese auch genehmigt.


    Bereits im Juni 2008 bekam ich die nächste Betriebskostenabrechnung, dieses mal für 2007. Da mir mein Antrag vom Dezember 2007 so schnell genehmigt wurde, obwohl ich zu dem Zeitpunkt keine ALG II mehr bezog, dachte ich, es funktioniert auch mit diesem Antrag schnell und komplikationslos.


    Heute bekam ich jedoch schon die Antwort auf meinen Widerspruch, da mit mein Antrag vom Juni 2008 abgelehnt wurde und ich sofort Widerspruch einlegte. Mein Widerspruch wurde jedoch auch zurückgewiesen und ich frage mich warum???!!!


    Also kurz und gut:


    Antrag vom Dezember 2007 für Betriebskostenabrechnung 2006 genehmigt.


    Antrag vom Juni 2008 für Betriebskostenabrechnung 2007 abgeleht.


    Im ersten Bescheid hieß es, er wurde genehmigt, da ich zum Zeitpunkt der entstandenen Betriebskosten ALG II bezog. Im nächsten ntrag hieß es, er wurde abgelehnt, weil ich jetzt kein ALG II mehr erhalte, was aber beim ersten Antrag auch der Fall war.


    Muss ich das jetzt verstehen? Was ist denn nun rechtens?

  • Da die ARGE nun davon ausgehen kann und muss, dass du die Nachzahlung für die Betriebskostenabrechnung aus eigenen Mitteln bestreiten kannst, hat sie den Antrag abgelehnt. Im Dez. hattest du noch (anteilig) Anspruch auf Leistungen, sodass dort von einer (teilweisen) Hilfsbedürftigkeit ausgegeangen wurde.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ganz so ist es wohl nicht. Im übrigen ist mir gerade aufgefallen, dass ich für den 1.12.2007 von niemanden Geld bezogen habe, laut Bescheinigungen der Ämter endete mein ALG II am 30.11.2007 und mein ALG I begann am 2.12. !!! Da müsste ich wohl mal nachfragen was mit dem 1.12. passiert ist, ob der aus dem Kalender gestrichen wurde :o)


    aber nichts desto trotz .....


    Ich komme jetzt gerade von meiner Anwältin, sie sagt, dass es derzeit noch gar keinen konkreten Gesetzestext für die Zahlung der Betriebskosten gibt und man daran auch erst seit 2006 arbeite. D.h. es liege wohl am Ende im Ermessen des Richters der meinen Fall behandelt. Sie sieht die Sache aber genau wie ich, dass die ARGE die Kosten für die Nachzahlung bezahlen muss, genau wie wenn ich eine Rückzahlung häte, diese an die ARGE zahlen müsste.
    Sie ist auch genau wie ich der Meinung, dass es sich ja um die TATSÄCHLICHEN Kosten handele und ich ja nichts dafür könne wenn die Abrechnung erst erfolgt, wenn ich kein ALG II mehr beziehe.


    Nun heißt es Klagen und Abwarten bis sich was neues ergibt.