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Betriebskostenguthaben zurückzahlen, wenn ARGE nicht volle Miete zahlte?

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  #1  
Alt 19.07.2007, 11:51
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Registriert seit: 19.07.2007
Beiträge: 3
Standard Betriebskostenguthaben zurückzahlen, wenn ARGE nicht volle Miete zahlte?

Hallo!

Ich habe meine Betriebskostenabrechnung erhalten mit einem Guthaben bei den Betriebskosten (334,76) und einer Nachzahlung bei den Heizkosten (129,56), also insgesamt ein Guthaben von 205,20 ?, die die nächste Miete geringer ist. Das möchte sich das Jobcenter natürlich einbehalten. Aber ich habe jeden Monat auf die Miete draufgezahlt, da das Jobcenter nicht die volle Miete übernahm. Ich zahlte 727,80, das Jobcenter eigentlich (andere Geschichte) nur 705,-. (Differenz=22,80 * 12 =273,60 > 205,20)
1. dürfen die die BK trotz dem einfordern, obwohl ich sie ja sozusagen bezahlt habe?
2. wie kommen sie auf 705 Euro? (4-Personen, Berlin, Neubau, 501,80? kalt, 153 BK, 73 HK inkl. WW)

Wäre schön, wenn sich jemand meiner verworrenen Geschichte annehmen würde, ich blicke ja selbst nicht mehr durch.
Danke,
kashurra.
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  #2  
Alt 24.08.2007, 15:14
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Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 6
Standard

Hallo kashurra!

Zitat:
1. dürfen die die BK trotz dem einfordern, obwohl ich sie ja sozusagen bezahlt habe?
Wenn Sie nach einer angemessenen Wohnung gesucht haben und diese nachweislich nicht gefunden haben, steckt die ARGE in einem Dilemma. Sie sind nämlich Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen (Senkung der Kosten) und aufgrund äußerer Umstände gezwungen gewesen eine höhere Miete zu zaheln. Es gab auch mal ein Urteil, wonach Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu zahlen sind. Leider kann ich mit keinem Link dienen. Versuchen Sie damit zu argumentieren. Auch die ARGE-Mitarbeiter sind Menschen, die die Gesetze nicht stur wortwörtlich auslegen.

Zitat:
2. wie kommen sie auf 705 Euro? (4-Personen, Berlin, Neubau, 501,80? kalt, 153 BK, 73 HK inkl. WW)
Jetzt wirds schwierig. Die Ansprüche sind regional verschieden. Aber die ARGE muß Ihnen dazu Angaben machen, die Sie auch einfordern können. Eigentlich sollte die Berechnung und deren Grundlage im Bewilligungsschreiben stehen.


Ciao,
Kirsche.
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