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Betriebskostennachzahlung - Erstattung durch ARGE

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  #1  
Alt 08.09.2007, 11:49
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Beiträge: 1
Standard Betriebskostennachzahlung - Erstattung durch ARGE

Hallo,

kann mir vielleicht jemand helfen?

Ich war bis letztes Jahr (August 2006) im Harzt IV Bezug und ab September lebe ich von elternunabhäniges BaföG. Habe nun eine Betriebskostennachzahlung vom Vermieter erhalten und diese auch der ARGE übersandt. Die ARGE hat die Kostenübernahme der Betriebskosten für die Zeit des Hartz IV Bezuges ( bis August 2006) abgelehnt ( Widerspruchsbescheid), mit der Begründung dass die ausgewiesenen Betriebskostennachzahlung entsprechend ihrer Fälligkeit zu den Monat für den Monat Juli 2007 anfallenden Unterkunftskosten gehört. Und da ich nun nicht mehr im Hartz IV-Bezuges bin, wird dies abgelehnt.

Ist das so richitg? Die Betriebskostennachzahlung wird doch immer 1 Jahr später übersandt.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich der Vermieter mit der Vorauszahlung verkalkuliert hat. DIese viel zu gering angesetzt hat und dies auch der ARGE gegenüber bestätigt hat!!!!

Wie kann ich mich nun verhalten? Soll ich Klage erheben? VIelen Dank. Marcel
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  #2  
Alt 08.09.2007, 16:49
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Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
ich würde sofort zum Sozialgericht gehen.
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  #3  
Alt 11.09.2007, 09:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
Standard

Hallo Hosching,

vielleicht gibt es bei eurem Sozialgericht ja guten Kaffee. Denn für eine Klage reicht es meist nicht, völlig ohne Kenntnis der Anspruchsmöglichkeiten und der Grundlage des selben, da hin zu rennen. Also musst du ja irgendeinen anderen Grund haben, immer "sofort zum Sozialgericht" zu gehen...

@max
Prinzipiell muss die ARGE die Betriebskosten für die Monate, in denen du ALG II bezogen hast, übernehmen. Entsprechend solltest du ausrechnen, wie hoch der Betrag ist, der übernommen werden soll und die Übernahme des selbigen unter Hinweis, dass du bis August 2006 ALG II bezogen hast, beantragen - im Zweifelsfall formlos.

Wenn dieser Antrag dann konkret abgelehnt wird, solltest du dich mit einem Anwalt deines Vertraues beraten. Aber Vorsicht: Wahrscheinlich hast du keinen Anspruch auf Kostenübernahme des Rechtsweges durch den Staat (was aber nur im Falle einer Abweisung der Klage zum Tragen kommen sollte).

Grüße,
Joachim
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