Betriebskostennachzahlung von 2007, ALG II seit 02/2009

  • Hallo erstmal,


    habe natürlich erstmal bei den anderen Forenbeiträgen nachgelesen, trifft aber alles so nicht ganz auf mich zu.
    Ich habe folgendes Problem. Seit Februar 2009 erhalte ich ALG II. Vor 2 Tagen ist der Bescheid gekomen. Mit meinem Antrag auf ALG II habe ich auch gleich einen Antrag über die Übernahme meiner Betriebskostennachzahlung von 2007 gestellt. Die Rechnung über diese Nachzahlung habe ich nach der Antragsstellung von ALG II erhalten. Also ALG II wird ab dem 05.02.09 gewährt. Die Rechnung über 550€ kam am 28.02.09.
    Der SB ( Herr W.) beanstattet nicht, dass die Rechnung für das Jahr 2007 ist, so wie ich es erwartet hätte, Sondern die Ablehnung wird wie folgt begründet:


    "Ihrem Antrag auf Übernahme der Betriebskostennachzahlung aus 2007 kann nicht entsprochen werden, da Ihre Wohnung nicht gekündigt ist und keine Obdachlosigkeit droht. Auf die weiteren Voraussetzungen zur Übernahme von Betriebskostennachzahlungen wird deshalb hier nicht weiter eingegangen."


    1. Muß ich erst eine Wohnungskündigung erhalten, damit diese Kosten übernommen werden ?
    2. Ist der SB nicht verpflichtet mich über die Voraussetzungen aufzuklären , anstatt zu sagen er will nicht weiter darauf eingehen?
    Ich dachte bisher solche Kosten werden grundsätzlich von der ARGE übernommen, wenn man ALG II bezieht. Außerdem habe ich jetzt einen neuen SB, Herr W. ist nicht mehr für mich zuständig. Soll ich den Antrag beim neuen SB einfach nochmal stellen, Widerspruch einlegen oder meinen Vermieter darum bittet mir die Androhung einer Kündigung zu schicken. Letzteres wäre allerdings ziemlich skurril. Ich weiß jetzt schon, dass er mich darum bitten würde die selbst zu schreiben, damit er sie nur noch unterschreiben muß:rolleyes:


    Wäre echt dankbar für eine hilfreiche Antwort. Vielleicht hat ja einer von Euch auch schon so eine beknackte Ablehnugsbegründung von der ARGE erhalten.

  • Hallo Penti,


    wenn ich mich recht erinnere hätte dein Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung seiner Forderung dir die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen müssen, um diese auch durchsetzen zu können. D.h. für das Kalenderjahr 2007 hättest du bis spätestens 31.12.08 die Abrechnung bekommen müssen. Da diese aber erst im Feb. 2009 bei dir eingegangen ist, bist du nicht mehr verpflichtet ihm diese an dich gestellte Forderung zu begleichen. Im umgekehrten Fall (du bekommst von ihm noch geld, weil du zuviel vorausgezahlt hast) könntest du es noch fordern.


    LG Mandy

  • Abrechnung Betriebskosten

    Nach dem alten Mietrecht, also vor dem 1. September 2001, gab es nur für den Vermieter von Sozialwohnungen eine Frist zur Abrechnung über die Betriebs- bzw. Mietnebenkosten.
    Nach dem neuen Mietrecht ist jeder Vermieter von Wohnraum verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten über die Nebenkostenvorschüsse des Mieters abzurechnen, gerechnet ab dem Ende des Abrechnungszeitraumes.



    Nebenkostenabrechnung

    Nebenkosten sind alle Zahlungen, die der Mieter für Leistungen des Vermieters neben der Grundmiete zu entrichten hat.
    Die Art und der Umfang der Nebenkosten sind der Vereinbarung der Vertragspartner überlassen.
    Bei Mietverhältnissen über Wohnraum enthält jedoch die Anlage 3 zu §27 der Zweiten Berechnungsverordnung einen abschließenden Katalog der Nebenkosten(Betriebskosten), die zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden können.
    Über Vorauszahlungen ist vom Vermieter jährlich abzurechnen.Die Abrechnung muß dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen.Nach Fristablauf kann der Vermieter keine Nachforderungen geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht verschuldet.


    Dabei ist das Thema Nebenkosten ein häufiger Konfliktpunkt zwischen Mieter und vermieter. Man schätzt, dass über 50% der Nebenkosten-Abrechnungen fehlerhaft sind.

  • abgesehen vom mietrechtlichen warst du 2007 nicht alg II-bezieher, daher wird die nachzahlung nur übernommen, wenn obdachlosigkeit droht
    alles richtig
    alg II, d. h. öffentliche gelder, sind nicht dazu da, um schulden abzubauen, sondern die gegenwärtige existenz zu sichern


    aber warum nachzahlen? nebenkostenabrechnung kam verspätet, wie vorrredner schon sehr ausführlich darlegte