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Bezirksamt - WG - und ich habe keien Ahnung

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  #1  
Alt 29.09.2008, 16:12
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Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 6
Standard Bezirksamt - WG - und ich habe keien Ahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiss nicht mal ob ich hier richtig bin, ich bin selbständig seit einem Jahr nun in Berlin und habe seit dem 01.01. einen Untermieter, er hat sein eigenes Schalfzimmer, sein eigenes WC.

Heute bekam er dann besuch von einer netten Damen vom Bezirksamt, diese schaute auch in mein Schlafzimmer, was ich im Normalfall gar nicht ausstehen kann.

Er bekommt Hartz IV klar vielleicht hätte ich über sowas vorher nachdenken sollen, habe ich aber nicht.
Wir sind eine normal chaotische WG da ich als Künstlerin die Ordnung nicht gerade gefressen habe.

Auch war ich ein wenig konstaniert über Fragen die mir gestellt wurden. Auch hies es das ich unerlaubt in seine Wohnung gezogen sei. Nun gut das bin ich nicht!

In meinem Schrank habe ich sie zwar schauen lassen aber eben auch nur im gringen Massen, in wie weit muss ich mitarbeiten, damit meienm jungen Untermieter nichts passieren kann?

Ich weiss nicht ob das nun hier jemand nachvollziehen kann, aber mir in den Kühlschrank und ins Schlafzimmer schauen lassen finde ich nicht so toll, allerdings möchte ich ihm auch nicht schaden.

Falls jemand mir wichtige Tipps geben kann wäre ich sehr dankbar.

Sorry falls das ein Leidiges Thema sein sollte und am falschen Platz einfach denken Sie hat es ja nciht besser gewusst.
Oder auf das Chaotische in meiner Natur schieben

Mit freundlichem Gruß

Vedja Mannes
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  #2  
Alt 29.09.2008, 16:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Die Dame vom Amt hat nicht das Recht, die Wohnung zu betreten! Es gibt keine rechtliche Grundlage dazu! Dadurch dürfen ihm keine Nachteile erwachsen. Er hat sich lediglich schriftlich auf schriftliche Anfragen zu äußern.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 29.09.2008, 18:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 6
Standard Vielen Dank

erstmal für diesen nützlichen Hinweis, ich hoffe mal das ich ihm mit meinen Antworten nicht zu sehr geschadet habe. Aber ich habe eben weniger mit Ämtern zu tun.

Wahr schon überrascht das die Damen meinte ich hätte keine Erlaubnis zum Umzug gehabt, da bin ich schon ein bisschen frech geworden. Schliesslich sehe ich mich als mündigen Bürger auch wenn ich Chaotisch bin.

Und ich bekomme kein Geld von denen.

Nun hoffe ich mal das es für ihn gut ausgeht.

Die Bemängelung das die Waren im Kühlschrank nicht beschriften waren finde ich ein wenig merkwürdig.
Denn ich ritze kein V in die Möhren oder klebe Schilder daran.

Also erstmal vielen Dank
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  #4  
Alt 29.09.2008, 20:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Es reicht, wenn die Lebensmittel getrennt aufbewahrt werden, also ein Fach für dich und eines für ihn.
__________________
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Gruss R.

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