#1  
Alt 25.08.2008, 11:30
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Registriert seit: 14.08.2008
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Hallo,

hatte schon mal hier geschrieben, daß meine Mum - Rentnerin - und ich mit meinem Sohn als BG in EINE Wohnung ziehen wollen.

Die Bruttowarmmiete beträgt 580 Euro. Das Amt hat das abgelehnt, da für den in Frage kommenden Ort eine Dreizimmerwohnung 515 brutto warm kosten darf.

IST DAS RELEVANT? Ich bilde mit meiner Mum doch keine Bedarfsgemeinschaft, so daß für meinen Sohn und mich eine Bruttowarmmiete von 386,66 bleiben würde, für zwei Personen sind 442 warm erlaubt.

Das ist der Wortlaut des Amtes:
Sie bilden mit Ihrer Mutter zwar keine Bedarfsgemeinschaft, aber eine
Haushaltsgemeinschaft. Darum wird bei der Beurteilung der Angemessenheit
von Wohnungsangeboten in diesem Fall von den Werten für einem
3-Personen-Haushalt ausgegangen.


HILFE, ich weiss nicht weiter.

Danke

Geändert von grunzelotte (25.08.2008 um 11:53 Uhr)
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  #2  
Alt 25.08.2008, 13:07
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Hallo Grunzelotte!

Ich denke das die ARGE Argumentation gedanklich richtig ist, jedoch hast Du einen Trumpf den es zu spielen gilt!

Die ARGE ist auch verpflichtet mit den Geldern zu Haushalten! Rechne mal dem Chef des Hauses vor was es kostet wenn Du und Deine Mutter jeweils eine eigene Wohnung finanziert bekömen wenn ihr nicht zusammen ziehen würdet, denn dazu kann man euch ja dann auch nicht zwingen!

Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg und das einfach mal deutlich vorgerechnet müsste dann dem Bürokraten im Kopf des Sachbearbeiters etwas zu denken geben!

Gruß
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  #3  
Alt 25.08.2008, 13:20
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Vielen Dank. Meine Mutter würde ja ihre Miete selber bezahlen, würde also nicht von der ARGE Geld beziehen........

und ich dachte, das wäre mein Trumpf.
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  #4  
Alt 25.08.2008, 13:26
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Ich denke das ist überall anders, ich bin rentnerin und wohne mit meinen Sohn zusammen, uns steht eine Wohnung zu 380 warmmiete. Er bekommt die volle miete nicht vom amt, ich muss ein teil mit zuzahlen und so wird das auch bei euch sein. LG
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  #5  
Alt 25.08.2008, 13:50
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Das dachte ich auch immer, ich dachte, bei 580 warm, bekomme ich 2/3, was deutlich unter der ortsüblichen Höchstgrenze ist . . . . .

Wir sind ja keine Bedarfsgemeinschaft. Nur mein Sohn und ich.

So ein Müll, die Wohnung war so perfekt für uns.

Danke für die Info
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  #6  
Alt 25.08.2008, 14:24
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Hallo grunzelotte,

deine Fragestellung ist nicht ganz durchschaubar....

Die Wohnung soll 580 € kosten, die ARGE würde aber die Kosten bei einer 515 € Wohnung zu 2/3 übernehmen?

Ich gehe derzeit davon aus, dass deine Mutter eine eigene Wohnung hat. Diese wird auch über 300 € warm liegen?

Du wirst eine Wohnung haben, die derzeit unter 442 € liegen wird.

Das heißt, ihr habt momentan eine "Belastung" von 742 €. Da ihr demnächst eine Haushaltsgemeinschaft bildet, werden natürlich die Höchstgrenzen für einen 3-Personenhaushalt angewandt. Das heißt, ihr müsst entweder die "fehlenden" 75 € selber aufbringen oder eine "angemessene" Wohnung suchen. Ihr spart trotzdem noch eine Menge Geld.

Die Höchstgrenze eines 2-Personenhaushaltes kann hier nicht herangezogen werden, da die anderen Räume (Bad, Küche, Diele, Keller) dort von 2 Personen gezahlt werden, in einem 3-Personenhaushalt eben durch 3. Und die Größen dieser Räume sind meistens ähnlich. Somit schlagen sie proportional natürlich höher auf die Miete.

Dir steht nunmal nur 2/3 eines 3-Personenhaushaltes zu, da kann man nichts dran rütteln. Ausnahmen wären eine Behinderung eines der im Haushalt lebenden Personen, dann könnte man auf die Zweckmäßigkeit der Wohnung bauen.

Geändert von TheNextOne (25.08.2008 um 14:28 Uhr)
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  #7  
Alt 25.08.2008, 14:37
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Warum werden dann nichteinfach 2/3 von den 515,-- zugrunde gelegt???
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  #8  
Alt 25.08.2008, 14:55
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wird dir der ganze umzug verwehrt???
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  #9  
Alt 25.08.2008, 15:46
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also

einzelperson + BG
= 45 qm + 55 qm = 100 qm (mind.)
arge wird sagen: 65 qm
BSG sagt nein, wohngemeinschaften dürfen nicht bestraft werden
also mietspiegel nehmen, durchschnittswert kalt suchen
mal 100 rechnen = Kaltmiete
Energiekosten Kostenspiegel des Deutschen Mieterbundes nehmen mal 100 rechnen
= angemessene Kosten
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  #10  
Alt 25.08.2008, 16:40
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advokat TAUSEND DANK!!!

Ich war jetzt so frech und habe gleich an den Fachbereichsleiter geschrieben und ihm die komplette Situation geschildert. Auch, dass das Amt im Vergleich zu einer Zwei-Zimmerwohnung für mich und meinen Sohn ca. 31 Euro jeden Monat sparen würde, daß es hier durchregnet und ich hier nicht einmal eine Dusche habe.

Morgen Vormittag gehe ich mit den gesammelten Unterlagen auch nocheinmal hin, damit ich persönlich mit ihm sprechen kann.

Oh Mann, ich habe die Hoffnung noch immer nicht aufgegeben.
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