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Brauch mal schnell Hilfe !!!!!

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  #1  
Alt 25.01.2009, 22:41
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Beiträge: 3
Standard Brauch mal schnell Hilfe !!!!!

Guten Abend an alle,

und zwar es geht um folgendes,

Februar 2008 bin ich mit meinem Verlobten Umgezogen ohne bei der Arge nachzufragen ab wir "dürfen", sind erst zur Arge gegangen als wir schon umgezogen sind, der Mietpreis dieser Wohnung beträgt 357 euro und 52 m² und diese haben sie nicht voll bewilligt, gezahlt haben sie nur 325 euro, ich hbin davon ausgegangen das ich dann wenn ich die weiterbewilligung beantrage das ich dann die 30 die noch fehlen bewilligt bekomme, puste Kuchen nix da, ich dort angerufen und nachgefragt wann ich denn die chance habe das ich die 30 euro noch bekomme, ANTWORT: Gar nicht und hat aufgelegt.....

Achja mittlerweile lebt noch ein Baby mit im Hasuhalt....

Ich kann nur noch bis morgen in wiederspruch gehen...könnt ihr mir einen Paragraphen nennen denn ich mit in das wiederspruchsschreiben intigrieren kann damit ich die 30 euro bekomme???

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 25.01.2009, 23:02
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Hallo,

wenn du ohne Genehmigung umziehst, werden dir nur max. die Kosten der alten Wohnung erstattet, egal ob die neue Wohnung angemessen ist. Siehe:

http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...uch/sgb_ii.htm

Du kannst nur versuchen zu argumentieren, dass der Umzug wegen des Nachwuchses nötig war.

Viel Erfolg

Klaus
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  #3  
Alt 25.01.2009, 23:10
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Aber meine Alte Wohnung kam 340,€
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  #4  
Alt 25.01.2009, 23:18
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Mit welcher Begründung wird die KDU nicht voll übernommen ?

Klaus
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  #5  
Alt 25.01.2009, 23:19
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Zitat:
Zitat von klaus Beitrag anzeigen
Mit welcher Begründung wird die KDU nicht voll übernommen ?

Klaus
Die Begründung lautet da ich es nicht angeben habe das ich umziehen werde
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  #6  
Alt 25.01.2009, 23:23
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Wie kommen die dann auf die 325 €.
Ist das der angemessene Betrag?
Kann man das nachvollziehen ?

Klaus
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  #7  
Alt 25.01.2009, 23:47
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Hallo Mama08,

wurde dir denn vorher die 340,- Warmmiete komplett bezahlt?
In der Regel zieht die Arge einen Pauschalbetrag für Energiekosten (z.B. Warmwasser oder Gas) ab, da diese Kosten in der Regelleistung enthalten sind (genauso wie Strom). Wurde in der alten Wohnung das Wasser eventuell mit Strom erwärmt (Boiler o.ä.)? Dann würde das Sinn machen, dass sie da die gesamte Warmmiete übernommen haben, weil du das Warmwasser ja über deine Stromrechnung bezahlt hast, und jetzt in der neuen Wohnung Warmwasser in den Nebenkosten auftritt.
Könnte das vielleicht der Grund sein?

Und wie Klaus schon geschrieben hat, das Baby sollte Grund genug sein für einen Umzug, dann habt ihr ja sowieso Anspruch auf größeren Wohnraum. Ist denn der ARGE bekannt, dass ein Baby da ist?

LG, Jalale.
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  #8  
Alt 25.01.2009, 23:53
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Beiträge: 2.967
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Hallo mama 08!

Sorry das ich das mal sage, Klaus und ich machen hier ja schon mal öfters Nachtschicht, aber noch früher gings jetzt wirklich nicht mehr oder?

So zur Lösung: Der alte Umzug war nicht genehmigt, Klare Sache da blockt die ARGE gänzlich!

Widerspruch sollteste abhaken, wird nichts bringen!

Macht folgendes auch wenn sichs blöd anhört: Umziehen!!! Richtig erneut eine neue Wohnung suchen, Begründung die jetzige Wohnung ist zu klein das sich Nachwuchs eingestellt hat. Es stehen euch demnach 70 qm² zu! Also Antrag auf Umzug stellen, kann die ARGE ja gerne ablehen, letztlich muss der Sachbearbeiter die dann genehmigen! Wenn er sich quer stellt und euch dumm kommt, argumentiert damit das er euch dazu nötigt weil er aufgrund des zuvor nicht gemeldeten Umzuges euch langfristig sanktioniert.

Man hätte sich ja unter anderen Umständen sicherlich mit der bisherigen Wohnsituation aragngiert aber wegen der fehlenden Einsicht bei der Behörde würdet Ihr ja quasi gezwungen in Rechtslage nach einer Lösung zu suchen und die wäre so simple wie nur was, neuer Antrag auf Umzugsgenehmigung, neue Situation neuer Bescheid!

Mal sehen was die ARGE dann macht, wenn die nicht ganz blöd sind übernehmen die die Kosten zumal man auch ruhig mal erwähnen sollte sdas so manche Regelungen in den EV's rein rechtlich auch sehr fragwürdig sind.

Selbstverständlich kannst Du das auch im Widerspruchsverfahren - sofern Du die Absicht weiterhin verfolgst - einfließen lassen damit die merken das sie etwas früher aufstehen müssen!

Gruss und kommt mal etwas früher in die Pötte!
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  #9  
Alt 27.01.2009, 14:14
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Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 389
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@mama 08 als Hartz IV empfängerein solltest du eigentlich wissen das du nichts machen darfst ohne dir die erlaubniss von der arge zu holen und da ich das weis rufe ich jedesmal bei meiner bratze von der arge an und frag ob ich mal rausgehen darf(ich mache das wirklich) weil in der zeit wo ich nicht ereichbar bin könnte ich ja nen tollen job von einer zeitarbeitsfirma bekommen die fühlt sich zwar etwas verarscht aber das ist mir egal ich will ja keinen ärger mit denen
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