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#1
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Mal eine Frage an die Fachmänner :
folgende Grundsituation : Sie (30) hartz 4 Empfängerin 2 Kinder 3 und 8 und ER (27) Job, aber Geringverdiener (ca 800 Netto) wollen jetzt von A nach B umziehen Sie wohnen in A im Obdachlosenasyl bzw bisher nur sie mit den Kindern (offiziell) und wollen jetzt nach B umziehen also alle 4 wollen nach B umziehen und auch zusammen in eine Wohnung...er hätte auch schon einen Job !!!! jetzt natürlich die Frage , weil bisher alles Kuddelmuddel mit den Infos , welches Amt zuständig etc... Kann mir jemand einfach mal grundlegend erklären, welche Schritte hier nacheinander folgen ???? Brauche professionellen schnellen Rat !!!!!!!!!!!!!! |
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#2
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Hallo,
sie muss bei der jetzt zuständigen ARGE einen Antrag auf Umzug bzw. Bezug einer Wohnung stellen, am besten mit dem Argument, dass sie mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Mit dieser Umzugsgenehmigung geht sie dann zu der neuen zuständigen ARGE, legt mehrere Wohnungsangebote vor, lässt sich eine Wohnung schriftlich genehmigen, unterschreibt zusammen mit ihm den Mietvertrag und stellt einen Antrag auf ALG II. Wichtig ist auch, dass sie einen Vorschuss formlos beantragen sollte, um die Bearbeitungszeit finanziell überbrücken zu können. Bedenke, er und sie werden zusammen mit den Kindern als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, auch wenn die Kinder nicht von ihm sind. Er sollte den jetzigen Job nicht kündigen ohne dass er anschlusslos einen neuen antreten kann, sonst droht eine Sperre. Sie kann Umzugskostenübernahme beabtragen (bei der alten ARGE) und Kautionsdarlehen (bei der neuen ARGE), außerdem evtl. noch Erstaustattung zumindest für die Kinder, sofern sie noch keine eigene Wohnung bewohnt hat. Hoffe, das hat erstmal geholfen, sonst nochmal nachfragen. LG, Jalale. |
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