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Brennstoffbeihilfe

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  #1  
Alt 29.09.2006, 10:10
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Registriert seit: 29.09.2006
Beiträge: 2
Standard Brennstoffbeihilfe

Hallo, ich habe noch eine Wohnung mit Kohleofen und wollte mal wissen bis wann ich Brennstoffbeihilfe beantragen kann,ein Bekannter meinte bis zum Oktober muß ich diesen Antrag bei der Arge eingereicht haben.
Bei der Arge verweigerte man mir jegliche Auskunft zu den Fragen und drohte sogar mit dem Sicherheitsdienst obwohl ich sehr freundlich auf die Auskunftspflicht bestanden habe.Da ich diesen Antrag rückwirkend nicht stellen kann und mir die Auskunft verweigert wird bitte ich um Hilfe in diesem Forum.
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  #2  
Alt 29.09.2006, 11:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo Rolle-38,

mir stellen sich die Haare zu Berge und ich werd echt zornig, wenn ich soetwas lesen muss, was man sich hier alles weiterhin gefallen lassen muss........

Das Amt ist dir zur Auskunft verpflichtet, darauf solltest du diese unbedinngt und umgehend hinweisen.
Die Behörde muss in allen Sach und Rechtsfragen Auskunft erteilen, die für dich von Bedeutung sein können, § 15 Abs. 2 SGB I
Anspruch auf Auskunft hat jede natürliche Person. auskünfte sind kostenfrei und müssen Kurzfristig erteielt werden, denn "Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß 1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,..."
Wenn Hier die Auskunft verweigert wird, kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Gehe bitte wie folgt vor: Stelle schriftlich und formlos einen Antrag auf Brennstoffbeihilfe. Hol dir am besten vorab vom Berennstofflieferanten einen Kostenvoranschlag. Diesen fügst du in Kopie dem Antrag bei. Solltend ir für diesen Kostenvoranschlag unerwartet Kosten entstehen, dann stelle dies ebenfalls der Arge in Rechnung.
Eine Berennstoffbeihilfe kann zu Beginn der Heizperiode gestellt werden, also jetzt.


Ein Schreiben an das Amt, was die Auskunftspflicht betrifft wäre hier auch angebracht und zwar mit Vermerk, das wenn dir bis zu einem bestimmten Datum keine schriftliche Auskunft erteielt wird, du dir eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorbehälst........................kann doch wohl nicht war sein was dort los ist!!!!!

Viel Erfolg!

Wenn du weitere Hilfe benötigst, dann melde dich nochmal.

Liebe Grüße
Kätzchen35
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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