bungalow auf grundstück der eltern

  • Hallo alle zusammen,


    ich hab schon mehr oder weniger alles zu meinem thema durchgelesen, aber bin doch irgendwie nicht richtig fündig geworden.


    ich bin ab märz kein student mehr und werde erstmal H4 beantragen.


    Folgende Situation bei mir: Im Oktober 2008 bin ich zu meinen Eltern zurückgezogen. Sie haben ein Grundstück auf dem sich ein Bungalow befindet. Diesen hatten sie vorher immer an Monteure vermietet. Also ein Bungalow mit allem drum und dran. Küche, Bad, Heizung etc.
    Voher habe ich 8 Jahre lang in der Stadt gewohnt und bezog, nachdem das Bafög auslief, Wohngeld. Dieses wollte ich dann auch am neuen wohnort beantragen ( Mietvertrag mit Eltern gemacht) aber da ich kein eigenes Einkommen hatte, wurde mir das Wohngeld verweigert. (Hatte vorher immer Studentenjobs, befinde mich aber momentan im Abschlusssemester (Diplom) (Ende März 2010) und habe daher keinen Job um mich auf die Prüfungen zu konzentrieren).
    Daher habe ich nun die Angst, dass, wenn ich ab März H4 beantrage, die Kosten für die Unterkunft nicht übernommen werden. Aber wie gesagt, lebe ich zwar auf dem Grundstück der eltern aber in einem eigenständigen, abgeschlossenem Bungalow!


    Kann mir dazu jemand eine Antwort geben?


    Vielen Dank im voraus und lass euch nicht von den schneeverwehungen unterkriegen ;-)


    Viele Grüße aus Berlin Luzi

  • Du beantragst ganz "normal" dieses H IV unter Vorlage des Mietvertrages und auch möglichst unter gleichzeitiger Vorlage eines Nachweises darüber, dass die Eltern auch "wirklich" die vereinbarte Miete erhalten. Hierzu reicht die normalerweise die Kopie eines in die Wege geleiteten Dauerauftrages (wollte man von mir in anderer Sache als Nachweis haben = dann stimmen die "Akten", denn auch die Sachbearbeiter werden hin und wieder mal überprüft). Was ich schwieriger finde ist, dass dieser Bungalow gegebenenfalls "zu groß" sein könnte, so dass ich euch gleichfalls raten würde, in den Mietvertrag nur einen Raum, Küche, Bad etc. aufzunehmen ...


    Gruß aus der inzwischen nahezu wirklich (aber es sieht sehr schön aus) eingeschneiten Umgebung Potsdams nahe Berlin. Lirafe

  • hallo lirafe, vielen dank für die schnelle antwort.


    das mit dem dauerauftrag stelle ich mir schwierig vor denn wie soll ich das machen ( die wollen wahrscheinlich auch die obligatorischen letzten drei monate sehen ?!), wenn ich doch kein geld habe um einen "Transfer" nachzuweisen ( das geld benötige ich ja erst vom amt...) ?


    als ich das wohngeld beantragt hatte, habe ich mit meinen eltern so getan als ob ich ihnen was überweise und das auf einem quittungsbeleg festgehalten.


    der bungalow ist ca. 50 qm groß, hat auch nur einen raum, neben der küchenzeile und kleinem bad (nahctspeicher- und einen kaminofen)


    ps.: das schneeschippen lohnt heute nicht, alles gleich wieder zugeschneit.

  • Nein, Luzifera23, wenn es nicht mögich ist, den Dauerauftrag einzurichten, kannst du auch weiterhin mit "handschriftlichen" Nachweisen, also Quittungsblock oder dergleichen arbeiten. Es ist einfach nur wichtig, "denen" einen Nachweis zu geben dergestalt, dass die Akten stimmig sind. In unserem Fall hier wollten die (beispielsweise) einen Nachweis darüber (damit mir das Kindergeld für meinen Sohn nicht als Einkommen angerechnet wird), dass ich einen entsprechenden "Dauerauftrag" eingerichtet habe. Quittungsbelege reichten ihnen nicht. Aber wie schon offtmals gesagt (geschrieben) handelt und/oder fordert jedes Amt anderes.


    Die Größe des Bungalows ist nahezu (bis auf 5 qm) perfekt, aber wer weiß, wie die sich zusammensetzen, also diese überschüssigen 5 qm - vielleicht sind die ja nur zum Teil anrechenbar!? :-)

  • Hallo an alle,


    mein jetziger Beitrag bezieht sich auf die vorherigen von mir. Habe mein Studium nun abgeschlossen und habe am 18.2. ALG II beantragt. Wohne immer noch in dem abgeschlossenen, eigenständigen Bungalow auf dem Grundstück meiner Eltern (bin 30 Jahre alt) und wir haben einen Mietvertrag gemacht, den ich ja natürlich auch mit eingereicht habe.


    Nun kommt heute mein Bewilligungsbescheid über die 359 Euro aber ich soll noch die Anlage HG ausfüllen.


    Dazu meine Frage:


    Ich führe einen eigenständigen Haushalt ( kaufe selbst ein, wasche selbst und koche selbst).


    Muss ich bei Punkt 1 das Nein ankreuzen? und somit nur die Unterschrift setzen und die weiteren Angaben zu den Punkten 2, 3 und 4 außer acht lassen?


    Oder:
    Soll ich bei Punkt 3 die Angaben machen, dass ich nicht von meinen Altern verpflegt werde und Miete bezahlen muss?


    Vielen Dank für eure Antworten. Und viele Grüße aus Berlin. Luzifera