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dringend frage wegen größere wohnung mit kind und bin schwanger

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  #1  
Alt 14.08.2007, 22:29
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Standard dringend frage wegen größere wohnung mit kind und bin schwanger

Hallo,
bin mutter von einen 16 monate alten sohn und in der 35.woche schwanger. möchte im dezember 2007 eine größere wohnung beziehen da ich finde 55qm und 2 zimmmer sind zu klein für 3 personen. bin aber erst im märz 2007 in diese eingezogen. jetzt zu meiner frage:
darf die arge mir den umzug ,in eine 70qm wohnung mit bis dahin 3 personen, verweigern? die warmmiete beträgt mit heizkosten 506.50?. wohne in delmenhorst.

bitte um schnelle antwort!!!!!


Schon mal DANKE im vorraus
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  #2  
Alt 17.08.2007, 18:06
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Hallo,
erstmal zur ARGE und fragen ob die überhaupt einem Wohnungswechsel zustimmen.
Die Zustimmung schriftlich geben lassen. Da wird Dir auch gesagt wie groß und teuer die Wohnung sein darf.
Sollte die ARGE einem Wohnungswechsel nicht zustimmen, sofort zum Anwalt für Sozialrecht (ist für Hartz IV Empfänger kostenlos).
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  #3  
Alt 19.08.2007, 09:48
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ich war ja schon bei der arge und habe nachgefragt. und da haben sie mir gesagt, dass ein säugling nicht zur dritten person gehört und somit die wohnung zu teuer sei. ich war auch schon beim anwalt und er bestätigte die aussage. ich weiß ja nicht, ob die mit drei personen in einer 2 zimmer butze leben könnten. aber sicherlich ganz bestimmt nicht.
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  #4  
Alt 19.08.2007, 13:15
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Hallo,
wenn ein Anwalt nicht hilft, sofort zum Sozialgericht und Klage gegen die ARGE einreichen.
Wenn ein Säugling keine Person ist, was ist es dann?
In meiner Wohngegend sind für drei Personen 75 m² angemessen.
Es muss auch in Deiner Gegend eine Tabelle geben wie groß und teuer eine Wohnung sein darf.
Also keine Angst und zum Sozialgericht.
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  #5  
Alt 20.08.2007, 09:21
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Da wo ich wohne gelten auch 3 Personen 75qm. Und ich habe eineWohnung gefunden mit 70qm. Ich bin eigentlich der Meihnung dass mir die genehmigt werden muss, aber seit ich mit den Anwalt gesprochen habe, hat sich meine Meihnung darüber geändert. Ich habe im Internet dann auch noch gelesen, dass ein Säugling nicht zur dritten Person gehört und somit kein eigenes Zimmer braucht. Ich finde dieses Gesetz ziemlich lächerlich und frage mich wirklich warum es keine Altersangaben über dieses Gesetz gibt.Niergendwo steht drinne, ab wann ein Säugling zur dritten Person gehört. Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll, bin jetzt echt total verzweifelt.
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  #6  
Alt 20.08.2007, 10:06
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Hallo,
so wie ich schon sagte, ab zum Sozialgericht.
Bei uns hat auch schon die Linkspartei geholfen.
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  #7  
Alt 24.08.2007, 09:53
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Ich habe heute die Wohnung genehmigt bekommen. Ich bin ja so erleichtert. Ich danke dir für deine Hilfe. Das mit den Anwalt war echt ein guter Tipp. Mußte allerdings nur damit drohen, der Rest ging von alleine. Velen Vielen Dank.
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  #8  
Alt 24.08.2007, 10:59
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super sache ..am ende gewinnt immer die gerechtigkeit
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  #9  
Alt 22.11.2009, 21:21
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Beiträge: 1
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bei mir ist nicht anders ich bin ebenfalls schwanger im 8. monat und möchte gerne allein mit dem kind in eine wohnung ziehen die sagen mir mir stehen kit kind 50qm und ne grundmiete von 200 euro zu... weiß gar nicht ob dit stimmt
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  #10  
Alt 22.11.2009, 22:31
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Zitat:
Zitat von Karo1989 Beitrag anzeigen
bei mir ist nicht anders ich bin ebenfalls schwanger im 8. monat und möchte gerne allein mit dem kind in eine wohnung ziehen die sagen mir mir stehen kit kind 50qm und ne grundmiete von 200 euro zu... weiß gar nicht ob dit stimmt
hallöchen,

die beiträge sind zwar schon 2 jahre alt..aber naja..

es wäre ein anruf notwendig, bei der arge, die für dich zuständig ist, dann weist du auch was euch zusteht..du mußt keinen sachbearbeiter verlangen, das servicecenter kann dir diese auskunft auch erteilen..

lg BineNRW
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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