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Ehe-getrennt-gezwungen zusammen zu wohnen

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  #1  
Alt 23.01.2008, 22:23
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Beiträge: 1
Standard Ehe-getrennt-gezwungen zusammen zu wohnen

Hallo

Ich brauche ganz schnell eine Antwort.

Ich(20Jahre,arbeitslos,noch in ELternzeit,Kind 6Monate) habe mich vor nem Monat von meinem Mann(23,hat Arbeit) getrennt.

Das Amt sagt nun,dass ich mit meinem Mann zusammen wohnen bleiben muss,da wir eine 3 Raum wohnung haben und er das Wohnzimmer und ich das Schlafzimmer und Kinderzimmer nehmen könnte.Wir also in einer WG leben.

Dort würde mir die halbe Miete bezahlt werden und ich bekommen mein Hartz.

Wenn ich aber ausziehe bekomme ich gar nix,weil es keinen Grund zum Auszug gibt.

Ist das so rechtens?

Dann müssten ja alle Paare die sich trennen und wo einer arbeitslos ist,zusammen wohnen.


LG
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  #2  
Alt 24.01.2008, 03:34
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Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 1
Standard

Hallöchen,
also erstmal kann das nicht stimmen was der zuständige Beamte sagt, was wiederum auf Unwissenheit zurück zu führen ist!
Erstmal aufgrund das Du ein Kind hast ist fest zu stellen ob und wieweit ein Zusammenleben überhaupt möglich ist. Hinzu kommt ein psychischer Faktor der auch berücksichtigt werden muss. Du als auch vor allem dein Kind, durch zum Beispiel ständigen Streit, der gar nicht in so einer Situation ausbleibt, leiden darunter weil man sich ständig über den Weg läuft.
Das Amt kann Dir die Leistung meines Wissens her NICHT verweigern höchstens in dem Sinne, das du selbst die Umzugskosten bezahlen musst! Hier ist natürlich vorausgesetzt, das die neue Wohnung im Rahmen ist und in Absprache mit dem Amt gemietet wird.
Sollte keine Regelung dort zum Erfolg führen, empfehle ich eine Stelle höher zu gehen zum Vorgesetzten.
Wenn hier auch kein erfolgreiches Gespräch zu Stande kommt würde ich einen Anwalt nehmen, den du als Hartz 4 Empfängerin durch ein Beratungshilfeschein vom Gericht kostenlos bekommst!
Ich hoffe das ich dir helfen konnte, da ich diese Erfahrung durch einen Kumpel habe dem es fast genau so erging!!

Mfg
Core
RadioStation-One.de

Geändert von Core (24.01.2008 um 03:37 Uhr)
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  #3  
Alt 24.01.2008, 11:56
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
Standard

Hallo "kleiner Engel" !

Dir zuzumuten bei Deinem Ehemann zu verbleiben ist solange billigend wie Du die Scheidung nicht eingereicht hast. Dann muss die ARGE sofern entsprechende Gründe (auch hinsichtlich des Kindeswohles)
- kann man mit dem Jugendamt regeln - sich an die Beschlüsse halten.

Allerdings, Dein Mann verdient Geld und ist für Dich und das Kind zunächst einmal zum Unterhalt verpflichtet, erst wenn das nicht möglich ist stehen Dir Leistungen vom Staat zu.

Du musst auch nicht mehr Zuhause einziehen weil angeblich unter 25, denn Du hast eine eigene Familie durch das Kind und damit steht Dir eine eigene Wohnung zu!

Mein Tip: Verrtragt Euch wenns möglich ist, junge Leute schmeissen viel zu oft und zu schnell die Flinte ins Korn!

Weglaufen ist immer leichter als sich der Realität zu stellen - in sofern hat Dein Fallmanager nicht ganz Unrecht!
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