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einzug meines freundes bei mir

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  #1  
Alt 12.06.2009, 01:45
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Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 1
Frage einzug meines freundes bei mir

hallo liebe forums-mitglieder

ich hab da ma ne frage und wär supi wenn einige dazu was schreiben könnten, tipps geben etc.
PROBLEM:
ich (21j.) wohen seit okt 06 in einer 1 1/2 zimmer (47m²) großen wohnung in neukölln. beziehe daher ALG II, bafög und kindergeld, ich hab also ne eigene bedarfsgemeinschaft.
ich habe seit nov 06 einen freund (22j.) und er wohnt seit mai letzten jahres jetzt bei mir, ohne das
irgendwer kenntniss davon hat. (außer eltern und freunde). also er ist noch bei seinen eltern gemeldet,
diese gehen gut arbeiten, verdienen viel geld, haben eine riesige wohnung.
nun wollen wir umziehen, in eine größere wohnung, habe da auch schon 2 mir angeschaut in treptow, beide 3 zimmer und ca 60 m².
wir sind beide im moment noch in ausbildung, haben aber im sept diesen jahres gesellenprüfung, ich gehe danach zur schule weiter und mache mein fach-abitur und geh danach studieren. er geht ab sept diesen jahres erstmal zum zivildienst, und danach wird er wahrscheinlich erstmal in seinem gelernten beruf arbeiten.
ich möchte so schnell wie möglich umziehen, am besten dieses jahr noch.

so, nun, was können wir tun ???
sollen wir einfach zur polizei gehen und ihn ummelden ? auf unsre adresse jetzt hier...
und dann einfach hartz IV beantragen für ihn ? damit wir in eine gemeinsame BG kommen...
ich hab keine ahnugn wie wir das hin kriegen in ne neue wohnung zu kommen....

danke für eure hilfe schonmal im vorraus
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  #2  
Alt 12.06.2009, 11:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 2.674
Standard

Da dein Freund noch unter 25 ist und in Ausbildung wären seine Eltern für ihn Unterhaltspflichtig so das er von der ARGE keine Leistungen bekommen würde.Ihr könnt sicher umziehen und euch gemeinsam in der neuen Wohnung anmelden aber ob die Wohnung mit 60 qm angemessen ist mußt du mit deiner ARGE klären.Damit ihr nicht gleich als BG gerechnet werdet könnt ihr angeben das ihr zunächst auf Probe zusammenzieht so das die Ausbildungsvergütung deines Freundes nicht mitgerechnet werden würde.Eventuell könnte dein Freund BAB beantragen.
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