|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ich werde bald 26 Jahre alt und habe nun eine Wohnung gefunden die ich gerne beziehen möchte. Zustimmung vom Jobcenter habe ich schon bekommen. Wie läuft das jetzt mit der Kaution? Allein kann ich diese niemals aufbringen. Gibt es da die Möglichkeit auf ein Darlehen, welches ich zurück zahlen kann? Ich habe gelesen dass sowas möglich ist, bloß weiß ich nicht ob das auch bei einer Erstwohnung geht. Ich danke euch schonmal. |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo Lavinia,
die Kaution (meines Wissens 2 Monatsmieten) werden vom Jobcenter als Darlehen gewährt und in monatlichen Raten von beispielsweise € 25 von Deinen Leistungen abgezogen. Nachdem Dir die Wohnung vom Jobcenter bereits genehmigt wurde, wird man dort auch mit der üblichen Kaution rechnen. Du kannst ja Deinen SB bei Vorlage des Mietvertrages nochmals darauf ansprechen, damit es nicht vergessen wird .vG Berthold |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Danke dir.
Hab mich nochmal selbst schlau gemacht. Die Kaution muss man nicht zurück zahlen, während man ALG2 bezieht. Das werden die zwar versuchen, da kann man aber Einspruch erheben. Die Kaution sind 3 Kaltmieten. War heute beim Jobcenter, es is alles ok. Musste nochmal einen Antrag auf Kautionsübernahme stellen. Danke trotzdem. Geändert von Lavinia (19.03.2009 um 13:21 Uhr) |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Bei Uns wird es allerdings noch anders geregelt. Das Darlehen für die Kaution wird gewährt und vollständig an ein seperates Konto des Vermieter überwiesen. Bei Leistungsende oder Auszug aus der Wohnung wird das Darlehen dann vom Kunden zurückgefordert So wird verhindetr, dass Kunden wärend des ALG II bezuges Vermögen aus Darlehensweisen Leistungen aufbauen. Gruß Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
Hallo Diablo,
eine solche Handhabung hätte ich mir seinerzeit auch gewünscht, war aber leider nicht möglich. Die Kaution (nur 2 statt der geforderten 3 Monatsmieten) wurde von der ARGE direkt an den Vermieter überwiesen, mir aber mit € 25/Monat verrechnet. Heute würde ich da anders argumentieren! vG Berthold |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Gruß Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Erste eigene Wohnung! | Kenny | Wohnung und Miete | 11 | 13.12.2009 10:19 |
| [Alleinstehend] erste eigene wohnung | mönchen | Wohnung und Miete | 2 | 24.11.2008 12:11 |
| Die erste Wohnung ist unerreichbar für mich | sascha25 | Anspruch und Leistungen | 1 | 02.11.2008 16:11 |
| Erste eigene Wohnung in einer anderen Stadt??? | Cirith Gorgor | Wohnung und Miete | 7 | 01.07.2008 08:03 |
| erste gemeinsame wohnung | barbara | Wohnung und Miete | 1 | 19.08.2006 19:11 |