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Erste Wohnung, Darlehen für die Kaution?

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  #1  
Alt 18.03.2009, 23:49
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Beiträge: 5
Standard Erste Wohnung, Darlehen für die Kaution?

Hallo,

ich werde bald 26 Jahre alt und habe nun eine Wohnung gefunden die ich gerne beziehen möchte.
Zustimmung vom Jobcenter habe ich schon bekommen.
Wie läuft das jetzt mit der Kaution? Allein kann ich diese niemals aufbringen.
Gibt es da die Möglichkeit auf ein Darlehen, welches ich zurück zahlen kann?
Ich habe gelesen dass sowas möglich ist, bloß weiß ich nicht ob das auch bei einer Erstwohnung geht.
Ich danke euch schonmal.
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  #2  
Alt 19.03.2009, 11:25
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Beiträge: 486
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Hallo Lavinia,

die Kaution (meines Wissens 2 Monatsmieten) werden vom Jobcenter als Darlehen gewährt und in monatlichen Raten von beispielsweise € 25 von Deinen Leistungen abgezogen.
Nachdem Dir die Wohnung vom Jobcenter bereits genehmigt wurde, wird man dort auch mit der üblichen Kaution rechnen. Du kannst ja Deinen SB bei Vorlage des Mietvertrages nochmals darauf ansprechen, damit es nicht vergessen wird .

vG Berthold
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  #3  
Alt 19.03.2009, 13:17
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Beiträge: 5
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Danke dir.
Hab mich nochmal selbst schlau gemacht.
Die Kaution muss man nicht zurück zahlen, während man ALG2 bezieht. Das werden die zwar versuchen, da kann man aber Einspruch erheben.
Die Kaution sind 3 Kaltmieten.

War heute beim Jobcenter, es is alles ok. Musste nochmal einen Antrag auf Kautionsübernahme stellen.
Danke trotzdem.

Geändert von Lavinia (19.03.2009 um 13:21 Uhr)
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  #4  
Alt 19.03.2009, 17:59
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Zitat:
Zitat von Berthold2008 Beitrag anzeigen
Hallo Lavinia,

die Kaution (meines Wissens 2 Monatsmieten) werden vom Jobcenter als Darlehen gewährt und in monatlichen Raten von beispielsweise € 25 von Deinen Leistungen abgezogen.
Nachdem Dir die Wohnung vom Jobcenter bereits genehmigt wurde, wird man dort auch mit der üblichen Kaution rechnen. Du kannst ja Deinen SB bei Vorlage des Mietvertrages nochmals darauf ansprechen, damit es nicht vergessen wird .

vG Berthold
Prizipiell richtig.

Bei Uns wird es allerdings noch anders geregelt.

Das Darlehen für die Kaution wird gewährt und vollständig an ein seperates Konto des Vermieter überwiesen.

Bei Leistungsende oder Auszug aus der Wohnung wird das Darlehen dann vom Kunden zurückgefordert

So wird verhindetr, dass Kunden wärend des ALG II bezuges Vermögen aus Darlehensweisen Leistungen aufbauen.


Gruß

Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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  #5  
Alt 19.03.2009, 19:42
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Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
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Hallo Diablo,

eine solche Handhabung hätte ich mir seinerzeit auch gewünscht, war aber leider nicht möglich. Die Kaution (nur 2 statt der geforderten 3 Monatsmieten) wurde von der ARGE direkt an den Vermieter überwiesen, mir aber mit € 25/Monat verrechnet.
Heute würde ich da anders argumentieren!

vG Berthold
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  #6  
Alt 19.03.2009, 20:11
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Registriert seit: 17.04.2008
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Zitat:
Zitat von Berthold2008 Beitrag anzeigen
Hallo Diablo,

eine solche Handhabung hätte ich mir seinerzeit auch gewünscht, war aber leider nicht möglich. Die Kaution (nur 2 statt der geforderten 3 Monatsmieten) wurde von der ARGE direkt an den Vermieter überwiesen, mir aber mit € 25/Monat verrechnet.
Heute würde ich da anders argumentieren!

vG Berthold
Wie gesagt, dass wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt.

Gruß

Diablo
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