Frage zur Endabrechnung

  • Hallo!


    Ich beziehe ALG II und meine Miete wird vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen. In der Miete enthalten sind auch Kosten für Heizung und Wasser.


    Ich habe nun eine Endabrechnung erhalten, bei der ich etwa 100 Euro an Heizkosten erstattet bekomme, jedoch ca. 100 Euro an Kosten für Wasser nachzahlen muss. Für mich soweit also nicht tragisch, weil es sich fast gegenrechnet.


    Meine Frage nun: Wird das Jobcenter Heizkosten von mir zurückverlangen, weil es hier ja eine "Überzahlung" gab, obwohl ich insgesamt sogar noch 2 oder 3 Euro nachzahlen muss, weil es beim Wasser so viel war?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Liebe Grüße,


    Marcus!