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Fragen zur Wohnung/Erstausstattung

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  #1  
Alt 09.08.2006, 22:28
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Beiträge: 1
Standard Fragen zur Wohnung/Erstausstattung

Hallo. Also erstmal grosses Lob-das Forum ist sehr übersichtlich gestaltet.

Meine Fragen.

Ich habe vom Amt nun das "Ja" bekommen und kann mir eine Wohnung suchen, zusammen mit meiner fast 3-jährigen Tochter. Da ich bisher noch nichts mit dem Thema Hartz IV etc. zu tun hatte und erst nächste Woche Donnerstag ein Gespräch habe, lassen mich ein paar Fragen nicht in Ruhe.

Meine Eltern haben mich vor ein paar Tagen rausgeschmissen und ich lebe nun zusammen mit meiner Tochter Übergangsweise bei meinem Freund in einer 37qm Wohnung...

Ich darf mir eine Wohnung bis maximal 65 qm für mich und meine Tochter suchen. Da ich auf dem "Land" lebe, ist die Auswahl der Anzeigen nicht wirklich groß. Meine Tochter hat auch bereits einen Kindergartenplatz, daher möchte ich gern in der Gegend bleiben! Nur leider sind die Wohnungen zwar im Rahmen der Größe nur leider weiss ich nicht, wie teuer sie sein darf. Habe mir erst heute eine Wohnung angeschaut, die mir sehr gefallen hat. Daher die Frage ob jemand weiss wieviel eine wohnung für 2 personen höchstens kosten darf?

Ausserdem würde ich gerne wissen wie es abläuft. mir wurde gesagt das mir die erstausstattung für die wohnung bezahlt wird... Aber wie läuft das ab? Kaufen die was? Darf ich das selber machen? Was ist mit den Kosten?



WÜrde mich über Antwort freuen!

Grüße!
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  #2  
Alt 14.02.2011, 16:08
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Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 1
Standard

Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Hallo. Also erstmal grosses Lob-das Forum ist sehr übersichtlich gestaltet.

Meine Fragen.

Ich habe vom Amt nun das "Ja" bekommen und kann mir eine Wohnung suchen, zusammen mit meiner fast 3-jährigen Tochter. Da ich bisher noch nichts mit dem Thema Hartz IV etc. zu tun hatte und erst nächste Woche Donnerstag ein Gespräch habe, lassen mich ein paar Fragen nicht in Ruhe.

Meine Eltern haben mich vor ein paar Tagen rausgeschmissen und ich lebe nun zusammen mit meiner Tochter Übergangsweise bei meinem Freund in einer 37qm Wohnung...

Ich darf mir eine Wohnung bis maximal 65 qm für mich und meine Tochter suchen. Da ich auf dem "Land" lebe, ist die Auswahl der Anzeigen nicht wirklich groß. Meine Tochter hat auch bereits einen Kindergartenplatz, daher möchte ich gern in der Gegend bleiben! Nur leider sind die Wohnungen zwar im Rahmen der Größe nur leider weiss ich nicht, wie teuer sie sein darf. Habe mir erst heute eine Wohnung angeschaut, die mir sehr gefallen hat. Daher die Frage ob jemand weiss wieviel eine wohnung für 2 personen höchstens kosten darf?

Ausserdem würde ich gerne wissen wie es abläuft. mir wurde gesagt das mir die erstausstattung für die wohnung bezahlt wird... Aber wie läuft das ab? Kaufen die was? Darf ich das selber machen? Was ist mit den Kosten?



WÜrde mich über Antwort freuen!

Grüße!
Hallo....

Die Kosten werden übernommen von Amt .....für die erstausstattung......
du must auch nix zurück Zahlen....und du kannst dir die Möbel selber aus
suchen du bekommt Post vom Amt und da drine steht....was du bewilligt
bekommst und in welcher Preis klasse das sein darf

LG Janina1986
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  #3  
Alt 14.02.2011, 17:13
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Beiträge: 1.916
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@Janina

Du hast soeben auf einen Beitrag vom 09.08.2006 geantwortet. Ich glaube nicht, dass Julez noch immer auf die Erstausstattung wartet
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
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  #4  
Alt 14.02.2011, 17:50
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Beiträge: 2.291
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Zitat:
Du hast soeben auf einen Beitrag vom 09.08.2006 geantwortet
.

tja, manchmal is komisch!

Zitat:
Ich glaube nicht, dass Julez noch immer auf die Erstausstattung wartet
jedenfalls war sie hier am 04.09. 2006 letztmalig online!
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