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#1
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Hallo ihr lieben,
ich bin letztes Jahr umgezogen, damals bezog ich aufstockendes Hartz IV, was mir nach dem Umzug nicht mehr genähmigt wurde, da ich arbeitslos wurde und ohne Zustimmung des AA umgezogen bin, was aber nicht stimmt, ich hatte mir vorher Rat geholt. Nun ist seid dem schon 1 Jahr vergangen und ich musste zusehen wie ich um die Runden kommen sollte. Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.06.2009 aus und nun habe ich mich auch von meinem Freund getrennt. Ich weiß das das ALG I nicht ausreicht, so wie beim letzten mal. Habe ich eventuell die Möglichkeit das mir dieses mal Hartz IV genehmigt wird? Bei meiner Mutter kann ich nicht einziehen, sie ist selber HArtz IV Empfängerin und hat nur eine 2-Zimmer Wohnung. Kann mir jemand einen Rat geben was ich tun soll? Vielen Dank |
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#2
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Natürlich kannst du einen Antrag stellen und vorab kannst du ja schon mal einen ALG2 Rechner benutzen und dir selbst ausrechnen was du bekommen würdest.
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#3
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Wenn du dir nun eine neue Wohnung suchst, musst du vorher mit der ARGE klären wie groß und teuer sie sein darf. Bevor du dann einen Mietvertrag unterschreibst, lasse dir dei Wohnung schriftlich genehmigen.
Somit solltest du keine Probleme mit der ARGE haben. LG, Jalale. |
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