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#1
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Hallo liebe Forumsmenschen,
zuerst möchte ich einmal 'Hallo' sagen, weil dies mein erster Beitrag ist und ich ein wenig Bammel habe, mich aufgrund der Forenregeln unbeliebt zu machen und die Suche nicht voll ausgeschöpft zu haben, da ich folgende Fragen habe: Ich bin 26 Jahre alt und wohne im Moment zu Hause, meine Eltern und ich empfangen alle ALG2. Durch viel Drängelei und ein wenig Glück, habe ich die Möglichkeit eine Umschulung zu machen. Nun ist meine Frage: Ich würde gerne vor oder während der Umschulung ausziehen. Ist das ohne weiteres möglich oder brauche ich eine Erlaubnis der Arge dafür? Liebe Grüße Anna |
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#2
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Soweit ich weiß musst du das ARGE schrieftlich mitteilen wesshalb,
aber da du über 25 bist steht dir eine eigene Wohnung zu! Soweit ich erfahren habe ist das ein neues gesetz seit 1.8.06. |
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#3
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Du brauchst nicht unbedingt eine Genehmigung zum Auszug bei deinen Eltern eben weil du Ü25 bist und in Deutschland immer noch die Freizügigkeit herscht. Du solltest dir allerdings trotz allem von deiner momentan zuständigen ARGE eine Zusicherung holen das die Mietkosten von dort übernommen werden. Aber Anchtung es werden für dich nur die angemessenen Kosten übernommen also lass dir auf jeden Fall voher sagen wie teuer die Wohnung sein darf.
__________________ Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kenntnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar! |
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#4
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Da ist mir ganz anderes wiederfahren:
Hier in München müssen auch Umzüge vom Amt als notwendig erachtet werden, wenn man Ü25 ist und noch bei den Eltern wohnt. Hierzu finden sogar Hausbesuche statt, um die Anträge zu überprüfen !!! |
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