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#1
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Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen. Folgende Situation: Ich lebe seit kurzem von meinem Mann getrennt, der gemeinsame Sohn wird bei ihm wohnen. Die gemeinsame Wohnung kann ich nicht halten weil zu teuer. Seit Nov. 07 bin ich arbeitssuchen und bekomme 330 € Arbeitlosengeld. Davon kann ich keine neue Wohnung bezahlen geschweige denn leben. Wo kann ich mich hinwenden? Und kann ich mir eine 3 Zimmerwhg. suchen/nehmen, da ja mein Sohn auch mal bei mir sein wird. Und suche ich erst die Wohnung und beantrage dann das Geld oder andersrum? Ist alles Neuland für mich, ich weiß echt nicht weiter. Danke für EureAntworten Marilyn |
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#2
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Du musst ALG 2 bei der Arge beantragen und dort deine Fragen stellen.
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#3
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Hallo marylin 74 !
Dein ALG I wird durch ALG II auch als HARTZ IV bekannt auf Antrag aufgestockt. Bei der Größe der Wohnung musst Du vorher schon darauf hinweisen das Dein Kind entsprechend der Umgangsregelung auch bei Dir einige Zeit verbringt und da wäre ein eigenes Zimmer schon wichtig, allerdings darf die Größe der Wohnung nicht viel mehr als die üblich zustehenden 40 - 45 qm² betragen es sei denn es gäbe in dieser Größenordnung keine verfügbaren Objekte dann kommt in der Regel die nächst höhere Stufe zum Tragen. Regelsatz-Mehrbedarf nicht vergessen, steht laut Gesetz jedem Elternteil zusätzlich mit 1/30 pro Tag an dem das Kind bei Dir untergebracht ist dem Hilfebedürftigen Elternteil zu. Dies wird aber immer wieder unterschlagen bzw. sieht die ARGE dies anders, notfalls Antrag stellen - Widerspruch - Klage! Du kannst die Wohnung schon zuvor suchen aber erst muss der Fallmanager einer Wohnung zustimmen, dann musst Du ein Mietangebot vorlegen und dazu reichst Du am besten den Mietvertrag vom vermieter bereits unterschrieben ein, nur Du darfst noch nicht unterschreiben, ansonsten sagt der Sachbearbeiter "Nein" und dann sitzte auf dem Mietvertrag fest. Ausserdem stehen Dir Umzugskosten und gegebenenfalls auch Renovierungskosten zu!" Gruß |
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